Die eigene Wohnung
Mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung und den ersten eigenen vier Wänden beginnt für junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie Sie eine erschwingliche Wohnung finden können und was es im Rahmen des Umzugs zu beachten gibt.
Wie finde ich eine Wohnung?
Wer eine Wohnung sucht, wird in den zahlreichen Immobilienbörsen im Internet fündig. Außerdem veröffentlichen die führenden Tageszeitungen in Sachsen Wohnungsangebote – in ihren Druckausgaben und online:
Viele Wohnungsgenossenschaften richten zudem spezielle Angebote an Jugendliche und junge Erwachsene. Informieren Sie sich bei den Wohnungsgenossenschaften ihres künftigen Wohnortes.
Meldepflicht
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden.
Ihre neue Wohnung müssen Sie als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, wenn es nicht Ihre einzige Wohnung ist.
Weitere Anmeldungen
Bitte beachten Sie, dass neben der Anmeldung Ihres Wohnsitzes noch weitere Anmeldungen erforderlich sind oder sein können:
- Abfallentsorgung/Müllabfuhr
- Fahrzeug/Bewohnerparkausweis
- Hundesteuer
- Kabelanschluss
- Telefonanschluss
- Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Versorgungsunternehmen
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrags. Nach Abschluss dieses Vertrags kann keine Partei ohne Zustimmung der anderen Seite eine vertragliche Regelung einseitig abändern.
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Wohnungsmietrecht – Ein Ratgeber für Mieter und Vermieter
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa