HINWEISE für die Beantragung eines Führungszeugnisses (FZ) bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) |
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Pass- und Meldewesen
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Tel.-Nr.: 0 37 41 / 2 91 - 28 03 oder 28 88
Fax-Nr.: 0 37 41 / 2 91 - 3 28 03
E-Mail: Isolde Neugebauer


Die Beantragung erfolgt in der Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Für die Einwohner der Stadt Plauen, ist der Antrag persönlich in der
Stadtverwaltung Plauen
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
FG Pass- und Meldewesen
Besucheradresse: Rathausstraße 5, 2. Etage
zu stellen.
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| Öffnungszeiten des FG Pass- und Meldewesen: |
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Montag: |
09.00 Uhr - 13.00 Uhr |
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Dienstag: |
09.00 Uhr - 18.00 Uhr |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Freitag: |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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Samstag: |
09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
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Eine Vertretung des Betroffenen ist bei der Antragstellung nicht möglich. Für die Antragstellung benötigen Sie den Geburtsnamen Ihrer Mutter. Es ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Gebühr für die Ausstellung eines FZ bzw. GZR beträgt 13,00 € und ist bei der Beantragung zu entrichten. Für ein Führungszeugnis mit Apostille wird eine Zusatzgebühr von
13,00 Euro erhoben.
Wenn Sie das Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde benötigen, sind die genaue Anschrift der Behörde, einschl. des betreffenden Bereiches, sowie der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie das Führungszeugnis/GZR für einen bestimmten Zweck brauchen, bedenken Sie, dass die Bearbeitung des Antrages und die Übersendung an das Bundeszentralregister einige Tage in Anspruch nehmen wird.
Wohnen Sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), können Sie den Antrag schriftlich unmittelbar beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn stellen. Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck über 13,00 € beizulegen und eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepass beizufügen, ebenso ist die korrekte Empfängeranschrift anzugeben.
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.
Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Privatführungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt.
Neben dem Privatführungszeugnis, gibt es auch ein "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsbeispiele hierfür sind u. a.: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis wie Gaststättenerlaubnis, Jagdschein, Waffenschein).
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gegebenenfalls Namensänderungen, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen. Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.
Ein Führungszeugnis wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Ausstellung anerkannt.
Danach ist wieder eine neue Antragstellung notwendig.
Gesetzliche Grundlagen:
- § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
- § 150 der Gewerbeordnung (GeWO)


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