Bürgerbüro im Plauener Rathaus eröffnet Erste Verwaltung in Sachsen mit Bildtelefon für Hörgeschädigte |
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Am Montag, dem 13. Juni 2005, hat Oberbürgermeister
Ralf Oberdorfer das Bürgerbüro im Plauener Rathaus eröffnet.
Schon beim Eintreten merkt man die „Handschrift“ des Plauener Verwaltungschefs: modern, hell, freundlich – der Kunde, der Bürger, soll hier willkommen sein. „Mit dem Bürgerbüro bietet die Stadtverwaltung dem Bürger einen weiteren zusätzlichen Service. Wir bieten umfassende Information, sparen und verkürzen ihm Wege, vereinfachen Abläufe und kommen unserem Ziel ein weiteres Stückchen näher: zunehmend sollen Akten und nicht der Bürger laufen, Verwaltungen sind Dienstleister“, formuliert er seine Vision von moderner Verwaltung. Dem entsprechen auch die Öffnungszeiten des neuen Bürgerbüros, die noch über die Öffnungszeiten der publikumsintensiven Bereiche der Plauener Stadtverwaltung hinausgehen:
Montag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bekanntlich war Plauen ja die erste größere Stadt in Sachsen, die Teile ihrer Verwaltung auch am Samstag geöffnet hatte: Pass- und Einwohnermeldewesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle. Nunmehr folgt das Bürgerbüro.
Im Bürgerbüro selbst arbeiten 6 Mitarbeiterinnen. Es wird erster Anlaufpunkt im Rathaus sein, ein Informationszentrum mit Service-Angeboten. Von hier aus werden die zuständigen Stellen informiert und koordiniert. 48 000 Euro kosteten Bau und Ausstattung des Bürgerbüros. Damit Rat suchende Bürger das Bürgerbüro auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses erreichen können, wurde ein eigener Zugang von der Eingangstreppe aus geschaffen. Heizkörper mussten um- und eingebaut werden, umfangreiche Elektroarbeiten waren notwendig. Und das neue Bürgerbüro ist selbstverständlich behindertengerecht gebaut.
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Erste Verwaltung in Sachsen mit Bildtelefon
für hörgeschädigte Menschen Einmal mehr nimmt Plauen in Sachsen eine Vorreiterrolle ein, was Bürgerfreundlichkeit betrifft. Mit der Eröffnung des neuen Bürgerbüros stellt die Vogtlandmetropole als erste Kommune in Sachsen hörgeschädigten Menschen ein Bildtelefon zur Verfügung und ermöglicht damit gehörlosen Mitmenschen eine barrierefreie Kommunikation. Dieser Service fördert die Integration gehörloser Menschen und bietet ihnen eine Chance zu mehr Selbständigkeit.
“Dank der Unterstützung des Kiwanis Clubs Plauen und des Integrationsamtes können wir dieses Angebot allen Hörgeschädigten zur Verfügung stellen, denn diese beiden Partner finanzierten die Anschaffung des Bildtelefons gemeinsam. Während das Integrationsamt die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen für gehörlose Beschäftigte der Integrativen Reinigungsgruppe an unserer Verwaltung mit 450 Euro förderte, übernahm Kiwanis die andere Hälfte der Anschaffungskosten, zum Vorteil und Nutzen der 123 in der Stadt lebenden völlig gehörlosen Menschen“, bedankt sich der Plauener OB bei den beiden Partnern der Stadt. „Unser Anteil stammt aus dem Erlös des Konzertes der Bundeswehr Bigband im Sommer des vergangenen Jahres“, ergänzt der derzeitige Kiwanis-Präsident Eckhard Sorger.
Das Bildtelefon ist für gehörlose Menschen eine Ergänzung zur bisher bereits praktizierten Kommunikation unter Zuhilfenahme eines Gebärdensprachdolmetschers und/ oder eines Faxgerätes.
Mit Hilfe der Bildübertragung zu einem Callcenter können jetzt zusätzlich Serviceleistungen, wie Bestellungen, Auskünfte oder Beratungen sowie Terminabsprachen / Anfragen bei Behörden, Krankenkassen u.a. einfacher und schneller erfolgen. Diese Dienstleistung übernimmt das Saxonia Deaf Call der Landesdolmetscherzentrale Zwickau.
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Was kann man im Bürgerbüro Plauen erledigen? - Anmeldung
eines Hundes (mit Ausnahme bei Steuerbefreiung)
Ausgabe der Hundemarken, Hundemarkentausch
- Ausgabe
gelbe Säcke
Formulare (Anzeige Brauchtumsfeuer, Baumfällanträge)
Merkblätter und Anträge der Gewerbebehörde, für Parkkarten
- Einsichtnahme
in öffentliche Vorlagen / Unterlagen (www.plauen.de/ris)
in Tagesordnungen der Gremien des Stadtrates (www.plauen.de/ris)
in Satzungen und Auszüge daraus
- Aushang
von städtischen Bekanntmachungen und Aushändigung von Kopien dazu,
von Bekanntmachungen anderer Behörden und Einrichtungen (z.B. Amtsgericht)
- Auskunft
und Einsichtnahme in das Melderegister
über Öffnungszeiten von Behörden
über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der Stadtverwaltung Plauen
zu Veranstaltungen (z.B. Festhalle, Theater etc.)
Einfache Melderegisterauskunft
- Bei Wahlen:
Briefwahlbüro, Beantwortung von Anfragen zum Wahlraum
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Einzahlungen
wenn die Stadtkasse geschlossen ist
- Entgegennahme
und Abholung von Fundsachen (Fundstelle)
von Beschwerden und Ideen sowie deren Weiterleitung und Veranlassung der Beantwortung und
Auswertung von Reklamationen des Mitteilungsblattes (inhaltlich, Zustellung)
- Erteilung, Änderung und Löschung von Einzugsermächtigungen
- Hilfe bei der Bedienung des Bildtelefons für Hörgeschädigte
- Kopierdienste
- Möglichkeit für Bürger, ein Dokument auch außerhalb der Verwaltungs-Sprechzeiten abholen zu
können (nach Vorabsprache)
- Verkauf von Briefmarken
- Verkauf von Straßenbahnkarten
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