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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Im Wahljahr 2024 werden für die zwei stattfindenden Wahltermine Wahlhelfer gesucht:

  • 9. Juni 2024, Europa-, Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahl
  • 1. September 2024, Landtagswahl

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Wahlen sind in den Wahllokalen der Stadt Plauen 46 allgemeine Wahlvorstände und voraussichtlich 14 Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden etwa 500 Helferinnen und Helfer pro Wahltermin benötigt. Deshalb ruft Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt die wahlberechtigten Bürger zur Mithilfe auf: „Wir brauchen momentan noch befähigte Personen, welche die Leitung eines Wahlvorstandes übernehmen können, aber auch Schriftführer und Beisitzer.“


Für den Einsatz werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, telefonische Erreichbarkeit benötigt. Weiterführende Information en und Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

Häufige Fragen zur Tätigkeit als Wahlhelfer/-in

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Wahlhelfer/-innen sind Mitglieder eines Wahlvorstandes. Wahlvorstände bestehen für jeden Allgemeinen Wahlbezirk beziehungsweise Briefwahlbezirk. Jeder Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteher/-in,
  • stellvertretende/-r Wahlvorsteher/-in,
  • Schriftführer
  • weiteren drei bis sechs Beisitzer/-innen.

Zusätzlich werden ggf. Hilfskräfte zur Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen in den jeweiligen Wahllokalen benötigt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Plauen haben
  • Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • Sie dürfen nicht selbst zur Wahl stehen
  • Sie sind nicht als Vertrauensperson in einem Wahlvorschlag benannt

So werden die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Tätigkeit vorbereitet

Die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter werd en durch Mitarbeiter der Wahlbe hörde auf ihre Tätigkeit , durch Schulungen und Informationsmaterial, vorbereitet. Die Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn ihres Einsatzes vom Vorsitzenden bzw. Stellvertreter eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Einsatzzeit

Ein Allgemeiner Wahlvorstand arbeitet in der Regel in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Anschluss findet die Auszählung statt, zu der der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Vergütung

Jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt bei der Kommunal und Europawahl am 9. Juni zwischen 65 und 95 Euro. Bei der Landtagswahl sind es zwischen 35 und 65 Euro. In der Woche vor dem jeweiligen Wahltag werden Schulungstermine angesetzt, in denen den Wahlhelfern – aber vor allem den Wahlvorstehern und Schriftführern – die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und die Auszählungsverfahren anzueignen. Außerdem wird ein umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.