Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) und des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) wurde in der Stadt Plauen eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet.
Personen, die für die Stadtverwaltung Plauen arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Stadt Plauen in Kontakt stehen sollen geschützt werden, wenn sie Gesetzesverstöße melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen.
Missstände und Verstöße könnten unter anderem folgende Bereiche betreffen:
- öffentliches Auftragswesen,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Gesundheitsschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten.
Schutz der hinweisgebenden Person
Von besonderer Bedeutung ist der Schutz der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person. Repressalien wie zum Beispiel Suspendierung, Entlassung und vorzeitige Kündigung sind gegen hinweisgebende Personen verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (Schadensersatz nach Repressalien).