Inhalt

Vertrag zur Nutzung der Bilder

zwischen
Herr/Frau Mustermann
– im Folgenden „Rechteinhaber“ genannt –


und der


Stadt Plauen
Unterer Graben 1
08523 Plauen
vertreten durch den Oberbürgermeister
– im Folgenden „Rechtenutzer“ genannt –

Präambel
Der Rechteinhaber ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den in Anlage 1 einzeln aufgeführten Fotografien (nachfolgend insgesamt „Bilder“). Der Rechtenutzer möchte die Bilder im Rahmen der von ihm betriebenen und verantworteten Webseiten sowie auf Webseiten kooperierender Partner für die Bewerbung der Stadt Plauen und ihrer Angebote nutzen. Ferner sollen die Bilder unter Umständen in Broschüren, Flyern oder anderen Medien der Stadt Plauen verwendet werden. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass Rechte aus dieser Vereinbarung dabei ganz oder teilweise auch auf Dritte übertragen werden und diese berechtigt sind, über die Zuarbeiten für eigene Zwecke zu verfügen und Rechte aus dieser Vereinbarung zu lizenzieren oder unterzulizenzieren.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag

§ 1 Einräumung von Rechten an den Bildern

(1) Der Rechteinhaber räumt dem Rechtenutzer hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Bilder im Rahmen der Gestaltung von Webseiten oder Medien umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich auch alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger oder kostenfreier Online-Dienste, Webseiten und sozialen Medien sowie in internen Netzen sowie sämtlichen Angebotsarten von Druck- und Presseerzeugnissen in beliebig vielen Auflagen und für Print-on-Demand-Dienste. Insbesondere räumt der Rechteinhaber dem Rechtenutzer folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, das heißt das Recht, die Bilder, unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Webseiten und des Auftritts in den sozialen Medien, 

unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
b) das Bearbeitungsrecht, das heißt das Recht die Bilder, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Webseiten bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren;

(2) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.

§ 2 Lizenzbedingungen

(1) Die Lizenz wird an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Der Rechteinhaber verzichtet insbesondere bei jedweder Nutzung auf sein Recht, als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Bildern in geeigneter Form genannt zu werden. Er hat gegenüber sämtlichen an der Erstellung der Zuarbeiten beteiligten Personen sichergestellt, dass diese gleichfalls auf ihr Benennungsrecht verzichten.

(2) Möglicherweise verbleibende Rechte wird der Rechteinhaber nicht durchsetzen.

§ 3 Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Rechtenutzers
(1) Der Rechteinhaber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem Rechtenutzer in § 1 dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Rechteinhaber garantiert außerdem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Der Rechteinhaber garantiert, dass durch die Verwendung der Bilder im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Bilder einverstanden sind.

(2) Der Rechteinhaber stellt den Rechtenutzer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Rechtenutzer in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Rechteinhaber bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser dem Rechtenutzer unverzüglich mitzuteilen. Der Rechtenutzer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Rechteinhabers hat dieser in den Vorwegen mit dem Rechtenutzer abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Rechtenutzer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(3) Die in Abs. 2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Rechtenutzer die Bilder entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere entgegen dem § 1 benutzt.

§ 4 Lizenzgebühren

-entfällt -

§ 5 Datenschutz

(1) Fotoaufnahmen führen zur Verarbeitung von Daten mit Personenbezug, insbesondere die Darstellung der abgebildeten Personen, ggfs. Ort und Zeit der Aufnahme. Die ggfs. verarbeiteten EXIF-Daten dienen dabei der Zuordnung der Aufnahmen zu diesem Vertrag.

(2) Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für den in diesem Vertrag angegebenen Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO.

(3) Die Fotoaufnahmen werden im Rahmen der Verwendung für Kommunikations- und Werbezwecke an mit dem Rechtenutzer kooperierende Dienstleister für die Erstellung der Online-Werbemaßnahmen weitergegeben. Unternehmenskommunikation und Werbung ist nicht auf die Europäischen Union beschränkt; es kommt daher im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fotoaufnahmen auch zur Übermittlung in sog. Drittstaaten, für die ein vergleichbares Datenschutzrecht und -niveau nicht durch Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien sichergestellt werden kann.

(4) Die Daten und Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu den vereinbarten Kommunikations- und Werbezwecken genutzt oder benötigt werden. Soweit Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung.

(5) Die abgebildeten Personen haben gegenüber dem Rechtenutzer folgende gesetzliche Rechte hinsichtlich der eigenen personenbezogenen Daten:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Fotografen zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Die Rechte können auf jedem vom Rechtenutzer angebotenen, oben angegebenen Kommunikationswege geltend gemacht werden.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.