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Fachgebiet Wohnhilfen

  • Stadt Plauen

    Melanchthonstraße 1
    DEU-08523 Plauen

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  • Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch

    geschlossen

    Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr
    Freitag

    09.00 - 13.00 Uhr

    Samstag geschlossen

    Mitarbeiter

    Allgemeine Hinweise

    • Die Abgabe des Antrages ist ohne Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten im FG Wohnhilfen, 2. Etage bei dem Team Antragsannahme möglich:
      • Montag: 9 - 15 Uhr
      • Dienstag: 9 - 18 Uhr
      • Mittwoch: geschlossen
      • Donnerstag: 9 - 17 Uhr
      • Freitag: 9 - 13 Uhr
      • Samstag geschlossen
    • Alternativ können Sie Ihren Antrag auch über das Bürgerbüro (ohne Beratung/ Auskunft und ohne Kopierleistungen) während der nachfolgenden Zeiten einreichen:
      • Montag: 8 - 15 Uhr
      • Dienstag: 8 - 18 Uhr
      • Mittwoch: 8 - 15 Uhr
      • Donnerstag: 8 - 17 Uhr
      • Freitag: 8 - 13 Uhr
      • Samstag geschlossen
    • Zudem können Sie den Antrag auf dem Postweg übermitteln (Stadt Plauen, FG Wohnhilfen, Postfach 10 02 77, 08506 Plauen) oder in den Briefkasten der Stadt Plauen (Eingang Tourist-Information) bzw. den Briefkasten des FG Wohnhilfen (Melanchthonstraße 1-3) einwerfen. Des Weiteren können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an wohngeld@plauen.de übermitteln. Bitte beachten Sie dabei, dass die Dateianhänge 10 MB nicht überschreiten dürfen und Anhänge, die per E-Mail gesendet werden, nur im Dateiformat „Pdf“ akzeptiert werden können.

    Die persönliche Abgabe im FG Wohnhilfen kann auch durch einen Bevollmächtigten mit entsprechendem Nachweis erfolgen.

    Die Wohngeldbehörde ist telefonisch erreichbar unter der o.g. zentralen Telefonnummer 03741 291-2599 bzw. per E-Mail wohngeld@plauen.de

    Benötigte Unterlagen

    Hinweis: Die Auflistung der benötigten Unterlagen dient zur Orientierung und ist nicht abschließend. Im Einzelfall zusätzlich benötigte Unterlagen können jederzeit durch die Wohngeldbehörde nachgefordert werden.

    Bei Wohngeld-Erstanträgen

    • Wohngeldantrag oder Wohngeldantrag für Heimbewohner
    • Formblatt »Erklärung zum Einkommen«
    • Mietvertrag
    • ggf. aktuelle Mietaufschlüsselung (Mietbescheinigung)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung der Miete
    • insofern separat Gas gezahlt wird – aktuelles Abschlagsschreiben sowie Kontoauszug über Zahlung und letzte aktuelle Betriebskostenabrechnung
    • ggf. Vertrag und Rechnung/ Beitragsschreiben Kabelanschluss sowie aktueller Kontoauszug über Zahlung
    • Nachweise Einkommen z.B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Lohnzettel der letzten 3 Monate, Bescheid Arbeitslosengeld I, Krankengeldbescheid mit Ausweis kalendertägliches Brutto- und Nettokrankengeld, vollständige Arbeitslosengeld II Bescheide/ Bürgergeld, BAföG-Bescheide, BAB-Bescheide, Ausbildungsvertrag, aktueller Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld usw.
    • ggf. Nachweis Schwerbehinderung
    • ggf. Nachweis Pflegegrad
    • ggf. Vollmacht / Betreuerausweis
    • ggf. Negativbescheinigung der Wohngeldbehörde Ihres vorherigen Wohnortes insofern Sie innerhalb der letzten 12 Monate nach Plauen gezogen sind

    Bei Wohngeld-Weiterleistungsanträgen

    • Wohngeldantrag oder Wohngeldantrag für Heimbewohner
    • Formblatt »Erklärung zum Einkommen«
    • ggf. aktuelle Mietaufschlüsselung (Mietbescheinigung)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung der Miete
    • insofern separat Gas gezahlt wird – aktuelles Abschlagsschreiben sowie Kontoauszug über Zahlung und letzte aktuelle Betriebskostenabrechnung
    • aktuelle Rechnung/ Beitragsschreiben Kabelanschluss sowie aktueller Kontoauszug über Zahlung
    • Nachweise Einkommen z.B. Verdienstbescheinigung, Lohnzettel der letzten 3    Monate, Bescheid Arbeitslosengeld I, Krankengeldbescheid mit Ausweis kalendertägliches Brutto-     und Nettokrankengeld, vollständige Arbeitslosengeld II Bescheide/ Bürgergeld, BAföG-Bescheide, BAB-Bescheide, Ausbildungsvertrag, aktueller Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld usw.
    • ggf. Nachweis Schwerbehinderung
    • ggf. Nachweis Pflegegrad
    • ggf. Vollmacht / Betreuerausweis

    Bei Erhöhungsanträgen

    • Wohngeldantrag oder Wohngeldantrag für Heimbewohner
    • Formblatt »Erklärung zum Einkommen«
    • ggf. aktuelle Mietaufschlüsselung (Mietbescheinigung)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung der Miete
    • insofern separat Gas gezahlt wird – aktuelles Abschlagsschreiben sowie Kontoauszug über Zahlung und letzte aktuelle Betriebskostenabrechnung
    • aktuelle Rechnung/ Beitragsschreiben Kabelanschluss sowie aktueller Kontoauszug über Zahlung
    • Nachweise Einkommen z.B. Verdienstbescheinigung, Lohnzettel der letzten 3    Monate, Bescheid Arbeitslosengeld I, Krankengeldbescheid mit Ausweis kalendertägliches Brutto-     und Nettokrankengeld, vollständige Arbeitslosengeld II Bescheide/ Bürgergeld, BAföG-Bescheide, BAB-Bescheide, Ausbildungsvertrag, aktueller Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld usw.
    • ggf. Nachweis Schwerbehinderung
    • ggf. Nachweis Pflegegrad
    • ggf. Vollmacht / Betreuerausweis

    Zusätzlich benötigte Unterlagen bei

    Selbstständigen

    • ggf. Gewerbeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung
    • Jahresabschluss
    • Gewinn- und Verlustrechnung, betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres
    • Steuerbescheide
    • Formblatt “Selbstauskunft“ mit Angabe Prognose für das laufende Wirtschaftsjahr
    • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Rentenversicherung – aktuelles Beitragsschreiben sowie aktueller Kontoauszug über Zahlung

    Kinder im Haushalt

    • Geburtsurkunde / Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtsklärung (nur bei Erstanträgen oder Geburten)
    • ggf. aktueller Unterhaltstitel sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Erhalt
    • ggf. aktueller Unterhaltsvorschussbescheid sowie aktueller Kontoauszug über Erhalt
    • Kindergeldbescheid sowie aktueller Kontoauszug über Erhalt
    • ggf. Bescheid Kinderzuschlag
    • Schulbescheinigung ab 15. Lebensjahr, Immatrikulationsbescheinigung/Ausbildungsvertrag
    • Nachweis über geleistete Kinderbetreuungskosten (Rechnung/Bescheid und Kontoauszug)
    • Nachweis über Übernahme der Kinderbetreuungskosten (Bescheid)
    • Bescheid über BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)/Ausbildungsgeld

    EU-Bürgern

    • nationaler Pass / Ausweis (des Herkunftsstaates) aller Haushaltsmitglieder
    • Schulbescheinigung für jedes Kind im schulpflichtigen Alter
    • Bescheinigung von Krankenkasse über deutsche Kranken- und Pflegeversicherung
    • Nachweis Sicherstellung Lebensunterhalt / Existenzmittel aller Haushaltsmitglieder
    • (insbesondere wichtig bei Arbeitslosigkeit)
    • Unfreiwilligkeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (bei vorliegender Arbeitslosigkeit)

    Drittstaatler

    • kompletter Aufenthaltstitel ggf. Zusatzblatt aller Haushaltsmitglieder
    • Klärung, ob Garantieerklärung / Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG vorliegt
    • (bei Drittstaatlern) -> Kreuz im Antrag bei Nr. 18
    • Bescheid über Asylbewerberleistungen (Bewilligungs-/ Änderungs- oder Aufhebungsbescheid inkl. Berechnungsbögen)
    • Schulbescheinigung ab 15. Lebensjahr, Immatrikulationsbescheinigung/Ausbildungsvertrag

    Heimbewohner

    • Heimvertrag (ca. die ersten 2-3 Seiten zzgl. Unterschriftenseite)
    • Heimkostenabrechnungen der letzten 3 Monate sowie Kontoauszüge über Zahlung dieser
    • vollständige Bescheide über andere Leistungen z.B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung
    • vollständiger Bescheid über Festsetzung Kostenbeitrag

    Lastenzuschuss

    • Eigentumsnachweis z.B. aktueller Grundbuchauszug, Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung
    • Formblatt »Wohnflächenberechnung
    • Grundsteuerbescheid sowie aktueller Kontoauszug über Zahlung
    • Formblatt »Fremdmittelbescheinigung« vom Kreditinstitut ausfüllen lassen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung der Tilgung und Zinsen
    • Kreditvertrag
    • Bausparvertrag inkl. aktuellem Jahresauszug und Kontoauszug
    • bei Eigentumswohnungen Aufstellung zu Hausgeld und Verwaltungskosten sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung
    • ggf. Nachweis Baukindergeld

    Inhaftierte

    • Haftbescheinigung
    • Ggf. Vollzugs- und Eingliederungsplan
    • Nachweis Einkommen während Haft
    • Nachweis Einkommen vor Haft (vollständige Bescheide) sowie ggf. Einstellungsbescheide ALG II/ Bürgergeld wegen Haftantritt sowie ggf. Erstattungs-/Rückforderungsbescheid vollständig wegen Haftantritt
    • vollständiger Bewilligungsbescheid über Bürgergeld / Sozialgeld nach der Haft
    • Einigung zwischen Vermieter und Mieter über Begleichung der Miete bzw. Mietschulden während der Haft, da Wohngeld nur Zuschuss zur Miete ist und nicht die komplette Miete deckt
    • Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen
    • Mietbescheinigung Mietschulden vom Vermieter ausfüllen lassen
    • IBAN / BIC sowie Kontoinhaber vom Vermieter
    • vollständiger Miet-/Nutzungs-/Untermietsvertrag
    • Kontoauszüge über die letzten 3 Mietzahlungen

    Bei Änderungen im laufenden Wohngeldbezug (Veränderungsmitteilung)

    • Veränderungsmitteilung
    • Formblatt »Erklärung zum Einkommen«
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Zahlung der Miete
    • ggf. aktueller Kontoauszug über Zahlung Kabelgebühren
    • Nachweise über Änderung: z.B. Arbeitsvertrag bei Arbeitgeberwechsel, Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Lohnzettel der letzten 3 Monate, Bescheid Arbeitslosengeld I, Krankengeldbescheid mit Ausweis kalendertägliches Brutto-  und Nettokrankengeld, vollständige Arbeitslosengeld II Bescheide, BaföG Bescheide, BAB Bescheide, Ausbildungsvertrag, aktueller Rentenbescheid, Mieterhöhungsnachweis inkl. Kontoauszug zur neuen Mietzahlung, Nachweis Schwerbehinderteneigenschaft, Pflegegrad usw.

    Bei Umzug

    • Wohnungskündigung, Abnahmeprotokoll, Ummeldebestätigung
    • Nach § 28 Abs. 1 WoGG wird der aktuelle Bewilligungsbescheid unwirksam, wenn kein bei der Wohngeldberechnung berücksichtigtes Haushaltsmitglied die Wohnung mehr bewohnt. Sie sind daher verpflichtet, einen Umzug, auch im gleichen Haus, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Somit ist eine erneute Antragstellung auf Wohngeld für das neue Mietverhältnis/ Eigentumsverhältnis erforderlich. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Wohngeldanspruch erst ab dem Monat geprüft werden kann, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.

    Formulare und Online-Anträge

    Dienstleistungen