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Fachgebiet Pass- und Meldewesen

  • Stadt Plauen

    Rathausstraße 5
    DEU-08523 Plauen

    Besucheranschrift

    2. Etage (behindertengerechter Zugang)

    Postanschrift

    Postfach 10 02 77
    08506 Plauen

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  • Mitarbeiter

    Öffnungszeiten

    Aktuelle Sprechzeiten:

    Montag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Samstag

    jeden 1. und 3. des Monats 09:00 – 12:00 Uhr

    Allgemeine Hinweise

    Das Fachgebiet Pass- und Meldewesen der Stadt Plauen bietet weiterhin vorrangig die Bearbeitung nach Terminvereinbarung an. Zu den Öffnungszeiten besteht aktuell zusätzlich die Möglichkeit Angelegenheiten ohne Terminvereinbarung zu erledigen. Hierfür stehen vorläufig zwei Bearbeitungsschalter zur Verfügung. Es kann zu langen Wartezeiten kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies für Ihren Vorsprache bei uns. Die Ziehung eines Tickets für die Bearbeitung von Anliegen ohne vorherigen Termin ist nur bis 30 Minuten vor Schließung möglich.

    Wir behalten uns vor aus betrieblichen Gründen die Ticketanzahl entsprechend der personellen Kapazitäten zu reduzieren. Eine Ticketziehung ist dann nur bis zur Erreichung dieser Obergrenze möglich.

    Samstagsöffnungszeiten: Jeder 1. und 3. Samstag eines Monats von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Es stehen sowohl Terminschalter als auch ein Schalter für die Bearbeitung von Anliegen ohne vorherigen Termin zur Verfügung.

    Benötigte Unterlagen

    1. Umzug innerhalb von Plauen:

    Bringen Sie bitte all Ihre Personaldokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, o.Ä. ) und die Wohnungsgeberbestätigung mit. Die Ummeldung kann durch eine Person stellvertretend für alle umziehenden Personen vorgenommen werden. Hierzu genügt eine formlose Vollmacht. Es sind die Personaldokumente aller umziehenden Personen vorzulegen. Wird eine Wohnung/ein Haus durch den Eigentümer selbst bewohnt, so hat der Eigentümer ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und zusammen mit dem Eigentumsnachweis vorzulegen.

    Wohnungsgeberbestätigung

    2. Zuzug aus dem Inland/Ausland

    Bringen Sie bitte all Ihre Personaldokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, o.Ä. ), die Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde und Eheurkunde im Original und ggf. die deutsche Übersetzung) und die Wohnungsgeberbestätigung mit. Die Anmeldung ist persönlich durchzuführen, die Vorsprache aller zuziehenden Personen ist somit erforderlich. Wird eine Wohnung/ein Haus durch den Eigentümer selbst bewohnt, so hat der Eigentümer ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und diese zusammen mit dem Eigentumsnachweis vorzulegen.

    3. Wegzug ins Ausland/Wegzug ins Inland ohne festen Wohnsitz

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Bestätigung des Wohnungsgebers zum Auszug mit.

    4. Beantragung eines Personaldokumentes für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren

    Die Neubeantragung eines Personaldokumentes kann, soweit kein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, erst zeitnah zum Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Wir empfehlen eine Neubeantragung ca. 4 Wochen vor Ablauf, um Zeiträume ohne Besitz eines gültigen Dokumentes zu vermeiden.

    Bringen Sie zur Neubeantragung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und Ihre Geburtsurkunde, sowie den Nachweis zu Ihrer aktuellen Namensführung (Eheschließungsurkunde, Namensänderung) mit, soweit es eine Änderung zu der Geburtsurkunde gibt. Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen.

    5. Beantragung eines Personaldokumentes für minderjährige Kinder

    Bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. das alte Personaldokument Ihres Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Das Kind muss zur Beantragung mitkommen. Wenn nicht beide Elternteile mitkommen können, so bringen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Dokumentenausstellung für Kinder mit.

    Einverständniserklärung Personalausweisausstellung für Kinder

    6. Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Die Beantragung kann nur persönlich (Ausnahmen nach § 30 BZRG geregelt) und unter Vorlage eines Personaldokumentes erfolgen. Soll ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG beantragt werden, benötigen wir den schriftlichen Nachweis der anfordernden Stelle (Arbeitgeber, Schule,u.Ä.), welches die Notwendigkeit des erweiterten Führungszeugnisses bestätigt. Für den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie die Handelsregister-Nr.

    7. Ausstellung einer Meldebescheinigung

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    8. amtlicher Beglaubigung

    Die zu beglaubigenden Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Deutsche Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat, wenden.

    9. Melderegisterauskünfte

    Eine telefonische Auskunftserteilung oder eine Übersendung per Mail oder Fax ist nicht zulässig. Sie können Auskünfte schriftlich oder persönlich im Fachgebiet Pass- und Meldewesen erhalten.

    Formulare