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Datum: 27.09.2022

Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 - Frist für Förderanträge von Privatpersonen und Unternehmen endet zum 30. September 2022

Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung des Starkregen- und Hochwasserereignisses im Juli 2021 und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung.

Am 30. September 2022 endet die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt werden. Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das aktuelle Antragsvolumen beläuft sich mit Stand Ende August auf derzeit rund drei Millionen Euro.

Die Beantragung der Fördermittel ist seit Dezember 2021 möglich. Die ursprüngliche Antragsfrist (30. Juni 2023) wurde im April dieses Jahres auf den 30. September 2022 vorverlegt mit dem Ziel, nicht benötigte Mittel in die Beseitigung der infrastrukturellen Schäden insbesondere in die öffentliche Infrastruktur zu lenken.

Die »Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021« sowie die »Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021« regeln die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen und die Umsetzung. Grundlage für die Richtlinien ist die mit dem Bund am 10. September 2021 geschlossene »Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe«, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen beinhaltet.

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Hochwasser 2021 - Chrieschwitz