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Integriertes Handlungskonzept - Elsteraue

Ein integriertes Handlungskonzept (IHK) ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung, welches zunehmend die konkrete Bauleitplanung ergänzt. Es beruht auf der ganzheitlichen Betrachtung eines städtischen Teilraumes bzw. eines Stadtquartiers. Mit seiner Hilfe können städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite, Anpassungserfordernisse und Benachteiligungen für einen Stadtteil aufgezeigt und bearbeitet werden. Daraus werden idealerweise Maßnahmen zur Behebung abgeleitet.

Maßnahmen des Handlungskonzeptes

gegliedert nach Investitionsprioritäten:

Investitionspriorität 4e: Senkung des CO2-Ausstoßes

  • Maßnahme 1: Nahwärmenetz für das innerstädtische Quartier Elsteraue
  • Maßnahme 2: Unterstützung umweltbewusster Mobilitätssysteme
    (z. B. Radverkehr, Elektromobilität)
  • Maßnahme 3: Sanierung der Halle 2 - Umnutzung zur KITA (Hempelsche Fabrik)- diese Maßnahme wird über Städtebauförderung finanziert
  • Maßnahme 4: "Deutsches Zentrum für Spitze und Stickerei" im Weisbachschen Haus
  • Maßnahme 5: Freifläche "Hempelscher Platz"
  • Maßnahme 6: Grünzug "Hofwiesen Allee"
  • Maßnahme 7: Freifläche östlich der Halle 1
  • Maßnahme 8: Schaffung von "Grüner Infrastruktur"
  • Maßnahme 9: Fassadenbegrünung an ausgewählten Objekten

Investitionspriorität 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes

  • Maßnahme 10: Handwerkerhäuschen (Areal Hempelsche Fabrik)

Investitionspriorität 6e: Nutzbarmachung brachliegender und bislang nicht genutzter Flächen

  • Maßnahme 11: Öffnung Milmesbach
  • Maßnahme 12: Abbruch der Industriegebäude auf dem Hempelschen Areal

Investitionspriorität 9b: Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten (qualifizierte Armutsbekämpfung)

  • Maßnahme 13: Sanierung Halle 1 (Hempelsche Fabrik)
  • Maßnahme 14: Sanierung Villen (Areal Hempelsche Fabrik)
  • Maßnahme 15: Belebung der lokalen Wirtschaft im Quartier (KMU)
  • Maßnahme 16: Programmbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit

Zur Finanzierung der Projekte übergab der Sächsische Staatsminister des Innern im Sommer 2016 einen Fördermittelbescheid über 6,4 Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE). ). Diese Summe wird durch Eigenmittel der Stadt Plauen sowie weiterer Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und des Landes Sachsen (Land) ergänzt. Weitere Projekte, die mithilfe des Städtebauförderprogramms unterstützt werden, sind:


Gefördert durch: