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Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1"

Der Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort "Industrie- und Gewerbegebiet Plauen - Oberlosa, Teil 1", bestehend aus dem Teil A (Planteil) und dem Teil B (Textteil) mit Datum vom 29.05.2019 wurde vom Stadtrat der Stadt Plauen in der 52. Sitzung am 02.07.2019 als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die zum Bebauungsplan gehörende Begründung mit Umweltbericht vom 29.05.2019 gebilligt.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom 12.11.2019 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann jedermann den Bebauungsplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Bebauungsplan Nr. 031 - Teil A - Planteil

Bebauungsplan Nr. 031 - Teil B - Textteil

Begründung mit Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Ortsübliche Bekanntmachung

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 7. April 2022 den Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ für unwirksam erklärt.

Ortsübliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit

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Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort »Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1"

Hinweis:

Die hier bereitgestellten Planungsunterlagen erscheinen in einer so genannten „Lesefassung für das Internet" und dienen der Information im Überblick. Sie ersetzen nicht die Unterlagen im Original, die im Rathaus der Stadt Plauen, Fachgebiet Stadtplanung vorliegen.