Erinnerung: Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung in Plauen
Bis spätestens Juni 2028 muss für die Stadt Plauen eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Die Stadtverwaltung hat diesen umfangreichen Planungsprozess bereits frühzeitig im November 2023 begonnen. In einer öffentlichen Veranstaltung am 23. Januar werden nun die bisherigen Untersuchungsergebnisse vorgestellt. Die Veranstaltung beginnt um 16.30 Uhr im großen Ratssaal des Plauener Rathauses. In den vergangenen Monaten wurden für Plauen die Wärmebedarfe erfasst, Potentiale für erneuerbare Energien
identifiziert und erste Maßnahmen entwickelt, die für eine künftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung notwendig werden. Die fachlichen Inhalte der Wärmeplanung werden durch die beauftragten Planungsbüros mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland vorgestellt. Ergänzend dazu wird die Verbraucherzentrale Plauen über ihr Energieberatungsangebot informieren. Im Anschluss stehen die Vortragenden für weitere Fragen zur Verfügung.
Es wird um vorherige Anmeldung bis 21. Januar gebeten. Zudem besteht die Möglichkeit, vorab Fragen einzureichen, die während der Veranstaltung beantwortet werden. Dafür kann das Beteiligungsportal unter www.plauen.de/wärmeplanung2024 genutzt werden. Zusätzlich steht Ihnen das Klimaschutzmanagement der Stadtverwaltung per Mail an klimaschutz@plauen.de und telefonisch unter 03741 291 1622 zur Verfügung.
Hintergrund
Die kommunale Wärmeplanung soll schrittweise den Weg aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in Plauen zukünftig auf erneuerbare Energien ausgerichtet werden soll. Es werden einerseits die Stadtgebiete identifiziert, die perspektivisch mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden können, und andererseits die Regionen, in denen dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen sollen. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, sowohl für Gebäudeeigentümer und Unternehmen als auch für Energieversorger und Netzbetreiber.
Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Sie soll eine Entscheidungshilfe sein und aufzeigen, welche Technologien in den jeweiligen Stadtteilen besonders geeignet sind. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt zudem nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Weitere Informationen sind unter www.plauen.de/waermeplanung zu finden. Das Vorhaben »KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Plauen« wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.