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Mietspiegel

Nachdem im vergangenen Jahr durch den Stadtrat beschlossen wurde, einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Plauen zu erstellen, steht nun die Durchführung bevor.

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel informiert über das Mietpreisniveau in einer Stadt oder Gemeinde.

Man unterscheidet zwischen:

  • Einfachem Mietspiegel
  • Qualifiziertem Mietspiegel

Der einfache Mietspiegel wird ohne Anwendung wissenschaftlicher Verfahren von den Gemeinden oder den ortsansässigen Vermieter- und Mietervertretern aufgestellt und anerkannt. Vor Gericht kann der einfache Mietspiegel als Beweis abgelehnt werden. Im Geltungsbereich eines einfachen Mietspiegels muss sich ein Vermieter, wenn er die Miete erhöhen will, nicht auf diesen Mietspiegel berufen.

Das ist im Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels anders:

Der qualifizierte Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und muss von Vermietern bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden. So darf im Geltungsraum eines qualifizierten Mietspiegels bei Neuvermietungen die Miete maximal um 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern am Ort keine Mietpreisbremse gilt, die andere Regeln vorschreibt.

Warum wird ein Mietspiegel erstellt und was beinhaltet er?

Ein Mietspiegel soll für Transparenz am Wohnungsmietmarkt sorgen und Informationen zum lokalen Mietpreisniveau für Mieter und Vermieter gleichermaßen bereitstellen. Man erhofft sich durch den Mietspiegel mehr Rechtssicherheit für die Mietparteien. Des Weiteren soll dazu beigetragen werden, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden

Es ist das Ziel die Wohnungen im Stadtgebiet vergleichbar machen

Hierfür werden folgende Vergleichswerte ausgewiesen:

  • die ortsüblichen Netto-Kaltmieten
  • Mietpreisspannen

Generell sagt der Mietspiegel jedoch nichts über aktuelle Angebotsmieten aus und ob aktuell viel oder wenig Mietangebote in einem Ort vorhanden sind.

Wer stellt den Mietspiegel auf?

Die Stadt Plauen erstellt in Zusammenarbeit mit dem

  • Unternehmen ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH
  • und den Interessensvertretern der Mieter (Vogtländischer Mieterverein e.V.) und
  • der Vermieter (Haus & Grund Plauen-Vogtland e. V.) den Mietspiegel der Stadt Plauen

Wie wird der Mietspiegel aufgestellt?

Ab dem 21. August 2023 beginnen die Befragungen von 4.000 zufällig ausgewählten Plauener Mieter und die dazugehörigen Vermieter. Im Rahmen dessen erhalten die Wohnungsmietenden und die Vermieter ein Anschreiben mit Online-Zugang und rechtlicher Unterrichtung von der Stadt Plauen.

Je Haushalt sollte eine Dauer von ca. 5min eingeplant werden, wobei für Mieter, sowohl als auch für Vermieter eine Auskunftspflicht besteht.

Die ausgewählten Personen können die Auskunft einem anderen Angehörigen des Haushaltes oder einer anderen sachkundigen Person des Vertrauens übertragen, sofern diese volljährig sind.

Wie lange ist der Mietspiegel gültig?

Ein Mietspiegel ist für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung gültig. Nach dieser Zeit muss er an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden.

Nach 4 Jahren wird er neu aufgestellt.

Nach Erhebung und Ausarbeitung der Daten wird die Veröffentlichung des Mietspiegels der Stadt Plauen im Frühjahr 2024 geplant und wird anschließend jedem Interessenten online oder als Ausdruck zur Verfügung stehen.

Wo bekomme ich Rat und Hilfe zum Mietspiegel?

Musterdokumente

  • Muster Erstanschreiben für Mietspiegel

  • Muster Mieterfragebogen

  • Muster Vermieterfragebogen

  • Muster Rechtliche Unterrichtung

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