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Datum: 27.01.2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands den 21. Deutschen Bundestag. Die Stadt Plauen gehört zum Wahlkreis 165 - Vogtlandkreis. Dem Kreiswahlausschuss des Vogtlandkreises obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses in diesem Wahlkreis. Die Wahlen in Plauen werden durch Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt durchgeführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Deren Verteilung hat bereits begonnen. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden per Post bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Hierbei werden rund 50.000 Briefe versendet. Wer nach dem 2. Februar keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich vom 3. bis 7. Februar im Bürgerservice informieren, ob er im Wählerverzeichnis steht.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält wichtige Informationen, zum Beispiel die Wählerverzeichnisnummer, in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann und ob dieser Wahlraum barrierefrei ist.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist unbedingt aufzubewahren, da er am Wahlsonntag im Wahlraum zusammen mit dem Personalausweis benötigt wird. Gewählt werden kann dann am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen. Auch die Wahl per Briefwahl ist möglich - voraussichtlich ab dem 6. Februar.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag abgedruckt, mit welchem Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Mit einer Lieferung der Stimmzettel ist frühestens zum 6. Februar zu rechnen. Vorher können Bürgerinnen und Bürger keine Briefwahl durchführen. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, also am 21. Februar bis 15 Uhr, beantragt werden.
Dem Wähler stehen hierfür verschiedene Beantragungsmöglichkeiten offen - persönlich, schriftlich (postalisch, Fax) oder elektronisch (E-Mail: briefwahl@plauen.de, Internetformular: www.plauen.de/wahlen oder QR-Code). Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen kann man zwei Kreuze auf dem Stimmzettel setzen. Danach wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt. Anschließend wird die »Versicherung an Eides statt zur Briefwahl« auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift unterschrieben. Im Anschluss werden die Unterlagen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt, dieser verschlossen und unfrankiert bei der Post eingeworfen oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben. Beim Versand ins Ausland sind die Postlaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe müssen bis spätesten 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadt Plauen eingehen. Alle Wahlbriefe, die danach eingehen, können nicht zugelassen und somit auch nicht ausgezählt werden.
Alle Informationen gibt es unter www.plauen.de/bundestagswahl

Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag 9 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 Uhr bis 17 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag (15. Februar) 9 Uhr bis 12 Uhr