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Datum: 02.09.2025

Plauens neu gewählte Friedensrichterin

Im Juni hatte der Plauener Stadtrat Nadine Kießling als neue Friedensrichterin für Plauen gewählt. Anschließend stand noch die Prüfung durch das Amtsgericht aus. Mittlerweile hat dieses der Wahl zugestimmt, sodass Nadine Kießling ab sofort ihr Ehrenamt als Friedensrichterin antreten kann. Die offizielle Berufung in das Amt fand am 18. August durch das Amtsgericht Plauen statt. Die ersten Aufgaben nach Amtsantritt von Nadine Kießling werden zunächst organisatorischer Art sein.

»Ich werde mich zunächst mit dem Berufsfeld der Friedenrichterin vertraut machen, einen Überblick über laufende Angelegenheiten verschaffen und Termine koordinieren. Hier erhalte ich Unterstützung von meiner Stellvertreterin Gabriele Weiß, die mir einen Überblick über den aktuellen Stand geben wird«, so Nadine Kießling.

Die bisherigen Sprechzeiten an jedem ersten Dienstag im Monat (16 bis 18 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung im Friedensrichterzimmer 148 im Rathaus bleiben bestehen.
Das Amt des Friedensrichters und dessen Stellvertreters sind Ehrenämter. Beide werden vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und können auch wiedergewählt werden. Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, in einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten. Dazu gehören zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Nadine Kießling ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und arbeitet im Landratsamt Greiz. Sie ist 38 Jahre alt, verheiratet, hat drei Kinder und wohnt in ihrem Geburtsort Plauen. Gemeinsam mit einer weiteren Mitbewerberin hatte sich Nadine Kießling im Stadtrat vorgestellt und konnte die Wahl durch die Stadträte mit einer Mehrheit von 31 zu sechs Stimmen (eine Enthaltung) für sich entscheiden.

Hintergrund:
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich beizulegen. Die Friedensrichterin darf aber nur tätig werden, wenn das Sächsische Schieds- und Gütestellengesetz die Zuständigkeit vorsieht und sie nicht von der Amtsausübung ausgeschlossen ist. Die Aufgaben und damit die sachliche Zuständigkeit ist in § 1 SächsSchiedsGütStG geregelt. Demnach führt die Schiedsstelle Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (zum Beispiel Ansprüche, die auf Geld gerichtet sind), über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre durch. Zudem führt die Friedensrichterin das Sühneverfahren durch. Bei bestimmten Privatklagedelikten ist die Erhebung der Privatklage erst zulässig, nachdem ein Sühneverfahren erfolglos durchgeführt worden ist. Der Verletzte muss also vor Erhebung der Privatklage einen Sühneversuch vor der Friedensrichterin als Vergleichsbehörde beantragen. Ebenso ist die Friedensrichterin für sogenannte Tür- und Angelfälle zuständig. Hier kann sie die Angelegenheiten ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens durch Erteilung einer Auskunft oder Vermittlung eines formlosen Gesprächs unter den Streitparteien erledigen.
Eingeleitet wird das Verfahren durch einen Antrag. Nach Prüfung der Zuständigkeit wird ein Kostenvorschuss eingeholt, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu decken. Dieser liegt zwischen 10 und 50 Euro. Sodann wird dem Antragsgegner der Antrag übermittelt mit einer Frist innerhalb derer er zum Antrag Stellung nehmen kann. Zugleich wird ein Termin zur Schlichtungsverhandlung bestimmt.

Alle Informationen zur Friedensrichterin gibt es unter www.plauen.de/friedensrichter


Anlagen

Friedensrichterin Nadine Kießling.jpg (2536 kB)