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Datum: 02.09.2025

Straßenbahnen rollen wieder über Neue Elsterbrücke

Seit dem 2. September um 3.42 Uhr verkehren die Straßenbahnen wieder regulär auf der neuen Gleistrasse. Damit wird auch die Straßenbahnhaltestelle Neue Elsterbrücke auf dem Teilbauwerk 2 erstmals genutzt. Fußgänger erreichen die Haltestelle vorerst ausschließlich aus Richtung Hofer Straße/Stadtbad durch die Baustelle. Die Fußgängerführung entlang der Syrastraße in und aus Richtung Tunnel ist derzeit noch nicht möglich.

Zwischen dem 11. August und dem 1. September wurden die neu verlegten Straßenbahngleise über das Teilbauwerk 2 und entlang der Syrastraße schrittweise an die bestehenden Gleisanlagen in der Syrastraße, Reichenbacher Straße und Hofer Straße angebunden. Parallel dazu wurden umfangreiche Gleiserneuerungen in der Reichenbacher Straße vorgenommen.

Mit der Inbetriebnahme der regulären Gleistrasse und dem Rückbau des Behelfsgleises beginnt nun der 3. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme. Dabei wird der noch verbliebene Teil der alten Elsterbrücke abgetragen und durch einen Neubau - in Anlehnung an das Teilbauwerk 1 - ersetzt. Bereits im Vorfeld entstand zwischen Alter und Neuer Elsterbrücke eine Gewässerzufahrt für die Arbeitsebenen des 3. Bauabschnitts.
Parallel zu den Teilbauwerken 1 und 2 wurden in den Jahren 2024 und 2025 die oberstromigen , also aus Fließrichtung des Gewässers kommenden, Teile der Syra- und Mühlgrabenüberdeckung erneuert. Im Herbst 2025 werden zudem die Nebenanlagen zwischen Syrastraße und Komturhof sowie im Bereich Hofer Straße/Stadtbad fertiggestellt. Anschließend kann die Syrastraße inkl. Gehweg stadtauswärts - zunächst mit Einschränkungen - wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Die Gesamtkosten für den Ersatzneubau belaufen sich auf rund 16,1 Millionen Euro. Davon übernimmt der Freistaat Sachsen über den kommunalen Straßen- und Brückenbau 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Straßenbahnmaßnahmen schlagen mit etwa 7,35 Millionen Euro zu Buche, die zu rund 90 Prozent gefördert werden.

Die Finanzierung ist möglich durch Fördermittel des Freistaates Sachsen nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger.


Anlagen

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