Umsetzungstand der Grundsteuerreform 2025
Für die Grundsteuererhebung der Stadt Plauen ab dem Jahr 2025 wurden erstmals die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge nach den neuen Bewertungsregeln zugrunde gelegt. Der Betrag der jährlichen Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Plauen. Die Hebesätze 2025 betragen für das Grundvermögen - Grundsteuer B - 490 Prozent (505 Prozent bis 2024); für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Grundsteuer A - 260 Prozent (300 Prozent bis 2024).Die Stadt Plauen konnte bisher für 80 Prozent des Grundvermögens Abgabenbescheide bekannt geben. Das sind insgesamt Bescheide für 21.690 Objekte. Die einzelnen Objekte bestehen teilweise aus mehreren Flurstücken.
Die Grundsteuerreform stellte und stellt die Eigentümer wie auch die beteiligten Behörden vor besondere Herausforderungen. Ziel der Reform ist es, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungerechtigkeit der bisherigen Bewertung zu beseitigen, indem sich die Höhe der Steuer mehr als bisher am Wert der Grundstücke orientiert. Im Ergebnis der ausgeführten Neubewertung von den Finanzämtern kam es teilweise zu deutlichen Veränderungen - Erhöhungen wie auch Absenkungen - des jeweiligen Grundsteuermessbetrages.
Für weitere ca. 5.900 Objekte des Grundvermögens (Grundsteuer B) und rund 1.200 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sind die Grundbesitzabgabenbescheide in Bearbeitung bzw. noch zu erstellen. Gleichzeitig sind für mehrere Hundert Objekte vom Finanzamt bekannt gegebene Änderungen einzuarbeiten und umzusetzen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 haben die Stadt Plauen bisher insgesamt mehr als 39.200 zu verarbeitende Datensätze vom Finanzamt erreicht. Der bisherige Datenbestand hat vielzählige Änderungen erfahren. Die überwiegende Mehrzahl der Grundbesitzabgabenbescheide konnte nicht vollständig automatisiert erstellt werden. Änderungen ergaben sich beispielsweise hinsichtlich der Zuordnung der Grundstücke zu den Objekten, Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen aber auch Änderungen hinsichtlich der Straßenreinigungsgebühren. Dies trifft besonders die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Bisher wurden deren Pächter besteuert, ab 2025 sind es die Grundstückseigentümer.
Wie wird die weitere Bearbeitung erfolgen? Gegenwärtig bearbeitet das Fachgebiet Abgaben/Steuern die vom Finanzamt im Jahresverlauf rückwirkend zum 1. Januar 2025 übermittelten Eigentumswechsel mit dem Ziel, die bisherigen Eigentümer mit Änderungsbescheid von der Steuerpflicht zu entlasten und zu viel entrichtete Beträge zu erstatten. Daran anschließend, voraussichtlich beginnend ab Mitte Dezember, werden vorrangig die ausstehenden Grundbesitzabgabenbescheide für 2025 erstellt, damit diese rechtzeitig für die Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2025 zur Verfügung stehen.
Für Rückfragen zu diesen Festsetzungen ist das Fachgebiet Abgaben/Steuern der Stadt Plauen unter Telefon 03741 291 1299 oder per E-Mail über steuern@plauen.de erreichbar. Die Plauener sind gebeten, vorab die Bekanntgabe des Bescheides abzuwarten.
Weitere Informationen unter www.plauen.de/grundsteuer