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Häufige Fragen

Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?

  • Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar
  • Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher.
  • Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren.

Welcher Bereich wird evakuiert?

  • Beim Fund einer Fliegerbombe legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest, u.a. abhängig von der Größe der Munition
  • Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen.
  • Welcher Radius:
  • Straßen und Zufahrtswege im Bereich des Evakuierungsradius werden für die Dauer der Entschärfung / Sprengung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während dieser Sperrung nicht im Sicherheitsradius fahren.
  • Alle Personen müssen ihre Aufenthaltsorte im evakuierten Gebiet verlassen.
  • Es darf sich keine Person mehr in diesem Gebiet aufhalten.
  • Die Ordnungskräfte informieren über die Evakuierung.

Wo erhalte ich aktuelle Informationen am Tag der Evakuierung?

Warum muss ich meine Wohnung verlassen?

  • Wenn Sie sich im Radius befinden, müssen Sie evakuiert werden bzw. diesen verlassen. Dies ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich hier um noch zündfähige Sprengkörper. Um jeglichen Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten. Die Stadt ist verpflichtet, alle Personen aus diesem Bereich zu evakuieren und kann erst dann mit der Entschärfung / Sprengung beginnen.
  • Den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten ermöglicht und beschleunigt die Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bei Verweigerung drohen kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen.

Wann und wie muss ich meine Wohnung verlassen?

  • Sie werden bereits kurz nach dem Fund einer Bombe (ggf. durch Lautsprecherdurchsagen) informiert. Stellen Sie sich darauf ein, Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz in Kürze verlassen zu müssen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Sie zu gegebener Zeit zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Sollten Sie sich außerhalb der Sperrung befinden, kommen Sie während der Entschärfung / Sprengung nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle.
  • Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung "urlaubsreif" hinterlassen.
    • Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen sein.
    • Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.

Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

  • Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:
    • Personalausweis
    • Mund-Nasen-Bedeckung
    • Führerschein
    • Geldkarte/Bargeld
    • medizinische Dokumente
      • Chipkarte
    • kleiner Imbiss, auch für die erste Zeit nach der Evakuierung (speziell Diabetiker)
    • ggf. Dinge des persönlichen Bedarfs/Hygieneartikel
    • Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit.
    • Mobiltelefon und Ladekabel bzw. Powerbank (bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Mobiltelefon in Ausweichquartieren nicht aufladen können)
    • eine Wolldecke
  • Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.

Wie lange muss ich meine Wohnung verlassen und wo kann ich mich aufhalten?

  • Die Einsatzdauer kann im Vorfeld nicht bestimmt werden
  • Die Entschärfung / Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden.
  • Umso wichtiger ist es, den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen und möglichst zügig beendet werden können.
  • Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamts über die Beendigung der Evakuierung informiert. Außerdem können Sie das Bürgertelefon anrufen, hier läuft dann eine Tonbandsage oder Sie informieren sich über die (sozialen) Medien.
  • Für den Zeitraum der Entschärfung / Sprengung - bei Freunden oder Verwandten
    • Notunterkünfte, in der Sie sich aufhalten können.
    • Sollten Sie oder Familienmitglieder auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.
    • In den Notunterkünften müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Bringen Sie dazu bitte Ihre persönliche Mund-Nasen-Bedeckungen mit. Beachten Sie auch, dass der Zutritt zur Notunterkunft nur für geimpfte, genesene und 1 x geimpfte oder Personen mit tagaktuellen Coronatest-Nachweis möglich ist.
  • Hilfsorganisationen kümmern sich um pflegebedürftige und behinderte Betroffene.

Was tue ich, wenn ich meine Wohnung nicht eigenständig verlassen kann?

  • Pflege- oder hilfebedürftige Personen können über den Hausnotruf ermittelt und kontaktiert werden. Informieren Sie Einsatzkräfte vor Ort über Ihren oder den Zustand von Familienmitgliedern oder Nachbarn.
  • Hilfsbedürftige Personen können auch über das Bürgertelefon gemeldet werden, sie werden dann von den Rettungsdiensten evakuiert und zur Betreuungsstelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Diese Krankentransporte sind kostenlos.
  • Personen die eines Pflegedienstes bedürfen, sollten diesen bitte eigenständig über die Evakuierung informieren

Werden Kitas, Horte, Schulen und Pflegeheime geschlossen?

  • Diese Einrichtungen bleiben oft für den ganzen Tag geschlossen.
  • Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht.
  • Pflegebedürftige, deren Einrichtungen im Evakuierungsgebiet liegen, werden in Alternativunterkünfte gebracht.

Was passiert mit Haustieren?

  • Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben.
  • Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen.
  • In den Notunterkünften besteht keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen.
  • Es sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.

Gibt es vor Ort Ansprechpartner?

  • An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.