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Datum: 10.02.2022

Neue Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot

Gemäß der neuen, aktuell gültigen sächsischen Corona-Notfall-Verordnung können Landkreise ein umfassendes oder auf bestimmte Zeit beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlassen.
Aufgrund des sich weiterhin ausbreitenden Infektionsgeschehens macht der Vogtlandkreis hiervon Gebrauch und hat am heutigen Tag eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Diese gilt ab dem heute (10.02.2022) und untersagt den Konsum sowie die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken auf folgenden öffentlich zugänglichen Flächen/Orten:

  • a) im Bereich von Fußgängerzonen
  • b) Bereiche, in denen Wochen- oder Spezialmärkte abgehalten werden,
  • c) auf Parkplätzen, Parkdecks und in Parkhäusern
  • d) an Haltestellen,
  • e) vor Bahnhöfen
  • f) in Park- und Grünanlagen,
  • g) auf Spiel- und Sportplätzen
  • h) vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden
  • i) vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss- und Café- Angeboten, sowie vor Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen.
  • j) in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • k) bei Sportveranstaltungen mit Publikum
  • l) in Prostitutionsstätten
  • m) in Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen

Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Mitnahmefähige und verschlossene Behältnisse sind insbesondere Flaschen, Dosen und Tetrapacks. Keine mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnisse sind insbesondere To-Go-Becher mit und ohne Trinköffnung.

Neu ist eine enthaltene Klausel, nach welcher zeitlich und/oder örtlich beschränkte Ausnahmen zulässig sind. Diese sind vorab beim Amt für Gesundheit und Prävention des Vogtlandkreises zu beantragen.

Nachzulesen ist der Text der Allgemeinverfügung unter: www.vogtlandkreis.de/bekanntmachungen