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Datum: 29.03.2022

Neue Allgemeinverfügung zur Absonderung

Gemäß eines Erlasses des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt für den Vogtlandkreis seit heute eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf Corona getesteten Personen.

Ein Hauptänderungspunkt findet sich im Bereich der unbegrenzten Ausnahmen für die Quarantäne. Hier wurden jetzt die vollständig geimpften Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren aufgenommen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.vogtlandkreis.de zu finden.