FAQ zum Haushalt
Die Stadt Plauen und ihre Aufgaben
Die Stadt Plauen übernimmt zahlreiche Aufgaben. Sie muss gesetzliche Vorgaben erfüllen, zum Beispiel Schulen betreiben oder Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten – etwa durch das Standesamt oder bei Baugenehmigungen. Darüber hinaus kann sie auch freiwillige Aufgaben übernehmen, wie neue Gewerbegebiete erschließen, ein Schwimmbad oder ein Theater finanzieren.
Diese Arbeit kostet Geld. Damit klar ist, wie viel Geld für welche Aufgaben ausgegeben werden kann und woher dieses Geld stammt, erstellt die Stadt einen Doppelhaushalt.
Was ist ein Doppelhaushalt?
Das ist ein Haushaltsplan, der für zwei Jahre gleichzeitig beschlossen wird. In ihm sind alle geplanten Einnahmen und Ausgaben der Stadt verzeichnet. Außerdem benennt er die Ziele, die im jeweiligen Jahr erreicht werden sollen – sowohl laufende Aufgaben als auch besondere Projekte und weitere vom Stadtrat beschlossene Vorhaben.
Zum Beispiel:
- welche Straßen repariert werden
- wann eine Schule renoviert wird
- ob ein neues Feuerwehrauto gekauft wird
- wie viele Mitarbeiter (Feuerwehrleute, Erzieher/Erzieherinnen, Verwaltungsangestellte) bezahlt werden
- wieviel Geld das Theater, die Musikschule, die Bäder oder die Straßenbahn erhalten
Wie entsteht ein Doppelhaushalt?
Der Haushalt wird nicht vom Oberbürgermeister allein bestimmt. Die Verwaltung erstellt alle zwei Jahre zunächst einen Vorschlag – den sogenannten Haushaltsentwurf. Anschließend berät der Stadtrat darüber und beschließt ihn.
Der Ablauf sieht so aus:
Bereits im Frühjahr eines Jahres beginnt die Arbeit am Haushaltsentwurf für die Folgejahre in der Verwaltung. Dabei wird aus Erfahrung und Berechnung geschätzt, wie viele Einnahmen – zum Beispiel aus Steuern – zu erwarten sind und welche Ausgaben zur Erfüllung der städtischen Aufgaben nötig sind.
Der Entwurf wird dann den Ausschüssen vorgelegt. In den Ausschüssen beraten, prüfen und ergänzen die gewählten Stadträte den Entwurf. Sie können Änderungen vorschlagen oder neue Ziele benennen, aber auch Ausgabenkürzungen vorschlagen. Dabei wird auch darüber beraten, ob sich die Stadt Geld leihen – also Schulden aufnehmen – muss, um alle Aufgaben und Ziele erfüllen zu können.
Im Dezember findet die abschließende Beratung im Stadtrat statt, der dann den Doppelhaushalt beschließt.
Sobald der Haushalt beschlossen und durch das Landratsamt des Vogtlandkreises rechtskräftig genehmigt wurde, kann die Verwaltung mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen.
Wichtig: Gibt es im Stadtrat keine Mehrheit für den Haushaltsbeschluss oder versagt das Landratsamt die Genehmigung, darf die Stadt nur noch gesetzlich verpflichtende oder vertraglich gebundene Aufgaben erfüllen.
Was bezahlt die Stadt eigentlich alles?
Unterhaltungskosten für:
- Kindergärten, Schulen, Musikschule
- Straßen, Brücken, Radwege
- Theater, Museen, Kulturveranstaltungen
- Bäder und Sportanlagen
- Grünflächenpflege, Gewässerunterhaltung
- Gehälter für die Verwaltungsmitarbeiter, Erzieher, Feuerwehrleute, Hausmeister, Handwerker …)
- Feuerwehrgebäude
- Freiwillige Zuschüsse an Kultur- und Sportvereine
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Friedhof, Krematorium
- Straßenbahn
- Umlagen an den Vogtlandkreis
Dazu kommen große und kleinere Investitionen, wie etwa:
- Der Bau eines neuen Feuerwehrhauses
- Digitalisierung in Schulen
- Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude
- Erschließung von Gewerbegebieten
- Straßen- und Brückensanierungen
- Sanierung von Kitas, Schulen und Sporthallen
Wo kommt das Geld eigentlich her? (Einnahmen der Stadt Plauen)
Die Stadt bekommt Geld vom Bund und vom Freistaat Sachsen und teils auch vom Vogtlandkreis. Das nennt man staatliche Zuweisungen oder auch Finanzausgleich. Das bedeutet, der Freistaat Sachsen verteilt Steuergelder an die Städte (Schlüsselzuweisungen) – je nachdem, wie viele Menschen dort wohnen und wie stark oder schwach die Stadt wirtschaftlich ist. Außerdem gibt es vom Land Zuschüsse für die Kinderbetreuung.
Für manche Projekte gibt es extra Geld vom Land, Bund oder der EU – z. B. für neue Schulgebäude oder die Digitalisierung, sogenannte Fördermittel. Aber Achtung: Dieses Geld ist zweckgebunden. Es darf nur für den beantragten Zweck ausgegeben werden.
Zusätzlich erhält die Stadt auch Gelder von Bürgern und Unternehmen, nämlich Steuern, Abgaben, Gebühren, Verwarn- und Bußgelder.
Steuern sind zum Beispiel:
- Die Gewerbesteuern (von Betrieben)
- Die Grundsteuern (für Häuser und Grundstücke)
- Ein Anteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer (von allen, die in Plauen wohnen) oder auch Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer.
Gebühren, Beiträge und Entgelte muss jeder zahlen, der Einrichtungen oder Leistungen der Stadt in Anspruch nimmt z.B. für Kinderbetreuung, Straßenreinigung, Museumsbesuche, Musikschule, Parkplatznutzungen oder Trauungen.
Verwarn- und Bußgelder muss zahlen, wer gesetzliche Regeln wie Parkverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhält.
Wie setzt sich der Haushalt zusammen?
Der gesamte Haushalt lässt sich mit einem großen Kuchen vergleichen, der in verschiedene Stücke aufgeteilt wird. Jedes einzelne Stück stellt dabei einen Teilhaushalt dar, das heißt, jedes Teilstück übernimmt unterschiedliche Aufgaben.
Warum Teilhaushalte?
Die Bildung von solchen Teilhaushalten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient der besseren Übersichtlichkeit.
Die Teilhaushalte im Plauener Doppelhaushalt sind nach Organisationseinheiten, das heißt nach Fachbereichen gegliedert. So kann man erkennen, wer für die einzelnen Aufgaben und die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zuständig ist.
Im Teilhaushalt 6 findet man zum Beispiel alle Einnahmen und Ausgaben für den Bereich Jugend, Soziales, Schulen und Sport oder im Teilhaushalt 7 alles für den Bereich Sicherheit und Ordnung. Zusätzlich sind auch alle Investitionen für den jeweiligen Bereich aufgelistet. Also im Teilhaushalt 7 zum Beispiel die Ausgaben für ein neues Feuerwehrfahrzeug oder im Teilhaushalt 6 die Ausgaben für die Sanierung einer Schule.
Wofür hat die Stadt im Haushalt 2025 Geld eingeplant?
Für 2025 stehen rund 188 Millionen Euro Ausgaben für die Erledigung aller laufenden städtischen Aufgaben zur Verfügung. Dem stehen fast 184 Millionen Euro an Einnahmen gegenüber. Für Investitionen werden zusätzlich 40 Mio. Euro ausgegeben, die zum Teil aus Fördermitteln in Höhe von 23 Mio. Euro und zum Teil aus Krediten finanziert werden.
Hier ein paar Beispiele:
Teilhaushalt 3 - Finanzverwaltung
Im Bereich Finanzverwaltung, das ist der Teilhaushalt 3, werden u. a. die Steuern, Abgaben eingenommen – rund 127 Millionen Euro im Jahr 2025.
Verwendet werden die Mittel z.B. für Zuschüsse zum laufenden Betrieb an das Theater (3,9 Mio.), die Straßenbahn (3,2 Mio.) oder den Kulturbetrieb mit Museum, Bibliothek, Konservatorium, Fabrik der Fäden und Kunstmuseum Erich Ohser (3,3 Mio.) also insgesamt 10,4 Mio. Euro.
Zusätzlich erhalten diese Einrichtungen aber auch Zuschüsse für Investitionen.
An den Vogtlandkreis muss die Stadt Plauen eine Umlage in Höhe von ca. 38 Mio. Euro zahlen. Weitere Umlagen gehen an den Kulturraum Vogtland-Zwickau mit 800.000 Euro und an den Bund, die sogenannte Gewerbesteuerumlage in Höhe von 2,4 Mio. Euro.
Teilhaushalt 6 - Jugend, Soziales, Schule und Sport
Der Teilhaushalt 6 umfasst alle Aufgaben im Bereich Jugend, Soziales, Schule und Sport. Dazu gehört die Bereitstellung von Schulen ebenso wie die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung. Das heißt, es werden städtische Kindertagesstätten finanziert und Zuschüsse an die Freien Träger von Kindertagesstätten gezahlt. Aber auch Sportvereine und Vereine mit anderen Angeboten für Kinder und Jugendliche bekommen von der Stadt Plauen Zuschüsse. Darüber hinaus wird auch die Bäder GmbH, die die Schwimmhalle und die Freibäder betreibt, bezuschusst.
Das kostet insgesamt 52 Millionen Euro. Nach Abzug von Landeszuschüssen oder auch Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten im Jahr 2025 muss die Stadt für den Bereich Jugend, Soziales, Schule und Sport noch insgesamt rund 29 Millionen Euro zuschießen.
Teilhaushalt 7 - Sicherheit und Ordnung
Auch der Bereich Sicherheit und Ordnung benötigt für den Brandschutz und die Brandbekämpfung, für die Gewerbeüberwachung und den gemeindlichen Vollzugsdienst Mittel in Höhe von 13,4 Mio. Euro, diese sind dem Teilhaushalt 7 zugeordnet. In diesem Teilhaushalt werden auch die Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern aus der Verkehrsüberwachung dargestellt.
Hier werden 2025 nach Abzug aller Einzahlungen reichlich 9,4 Millionen Euro ausgegeben.
Teilhaushalt 9 - städtischen Bauaufgaben
In den Teilhaushalt 9 gehören die städtischen Bauaufgaben, die Bewirtschaftung aller städtische Gebäude, wie Sporthallen, Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude und die Grundstücksbewirtschaftung. Außerdem ist dieser Fachbereich unter anderem für die Straßenreinigung, den Winterdienst und den Friedhof zuständig. Das kostet in 2025 41,4 Millionen Euro. Nach Abzug von Einzahlungen wie Mieten, Pachten, Gebühren oder auch Investitionszuschüssen verbleibt ein zu finanzierender Anteil bei der Stadt in Höhe von 24 Mio. Euro.
Der größte Teil der Investitionen soll für Baumaßnahmen ausgegeben werden. Insgesamt sollen in 2025 über 40 Baumaßnahmen begonnen, fortgeführt oder abgeschlossen werden.
Zum Beispiel für
- Neubau der Einfeldhalle an der Oberschule Kemmler
- Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Neundorf
- Ersatzneubau der neuen Elsterbrücke
In was investiert die Stadt?
Für Sachanlage- und Finanzanlagevermögen sind insgesamt fast 8 Millionen Euro eingeplant unter anderem für
- Drehleiter für die Feuerwehr
- IT-Ausstattung für Schulen
- Erneuerung Brandmeldeanlagen Festhalle
Fast 2 Millionen Euro fließen in Investitionsförderungsmaßnahmen.
Zum Beispiel Investitionszuschüsse an
- Plauener Straßenbahn GmbH
- Vogtlandtheater Plauen Zwickau GmbH
- Kulturbetrieb der Stadt Plauen
- Bäder Plauen GmbH
- Straßenentwässerungsanteile an den Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland
Ausführlichere Informationen zu allen Investitionen und auch zu den entsprechenden Fördermitteln kann man im Investitionsprogramm des Haushaltes ab Seite 537 finden.