3-G gilt in Stadtbad und Sauna
Ab sofort gilt für das Stadtbad und die Sauna bis zum Erreichen der Überlastungsstufe gemäß sächsischer Corona- Schutz- Verordnung die 3G-Regelung:
- geimpft
- genesen
- getestet*
Die Kontakterfassung und Maskenpflicht (außer Nassbereich) bleiben bestehen.
* PCR-Test 48 Stunden, Schnelltests 24 Stunden Gültigkeit