Denkmalschutz-Fördermittel unterstützen bei Erhalt von historischen Gebäuden
Jedes Jahr können durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Plauen mit Mittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Denkmalförderung Zuschüsse gewährt werden.
Diese Unterstützung können Eigentümer, Besitzer oder Bauunterhaltspflichtige bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Diese Fördermittel werden ausschließlich für den Erhalt der Denkmale bewilligt. Interessierte können sich an die Unterer Denkmalschutzbehörde der Stadt Plauen unter denkmalschutz@plauen.de wenden. Immer wieder werden auch Denkmale notgesichert und so vor dem Verfall geschützt.
2023 wurden mit insgesamt 106.641,28 Euro unter anderem Umgebinde- und Fachwerkhäuser, Herrenhäuser, Kirchen, deren Eigentümer Privatpersonen, Vereine und Kirchen sind, unterstützt. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand, der bei der Restaurierung, Instandsetzung, Sanierung entsteht, da hier oftmals spezielle oder schonendere Verfahren und Materialien zum Einsatz kommen. Als Beispiele können hier die Notsicherung der Außenmauer an der Markuskirche, die Friedhofsmauer am Arboretum und die Notsicherung an der Dobenauruine genannt werden. Aber auch verschiedene private Objekte, wie z.B. das Umgebindehaus im Kauschwitzer Weg 2 in Jößnitz oder das Herrenhaus des Rittergutes in Chrieschwitz, konnten durch die Mittel bezuschusst werden und in den Jahren zuvor konnten beispielsweise das Pumpenhaus in Röttis und der Industriepavillon in der Dürerstraße unterstützt werden.
Im Übrigen können alle anderen Kosten einer Sanierung bzw. Instandsetzung über eine Bescheinigung nach §7i, 10f und 11b EStG über die Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Anträge hierzu können Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde stellen, Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Arbeiten mit dieser Behörde auch vor Beginn abgestimmt wurden und eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.