Ab Mai nur noch digitale Passbilder für Ausweis und Reisepass
Ab dem 1. Mai dürfen die Personalausweis- und Passbehörden Lichtbilder bei Dokumentenbeantragungen nur noch in digitaler Form verwenden. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen. Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt werden oder direkt in der Behörde angefertigt werden.
„Die Stadt Plauen wird voraussichtlich ab dem 5. Mai zwei Fototerminals zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten können. Die Geräte werden durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Die antragstellende Person erhält über die Menüführung der Erfassungsgeräte Hinweise zur Lichtbild-Erstellung, sodass in der Regel keine Mithilfe durch unsere Mitarbeiter notwendig ist“, so Janett Tröger, Fachgebietsleiterin Pass- und Meldewesen.
Bei der Lichtbilderfassung vor Ort fallen Gebühren in Höhe von sechs Euro pro beantragtem Pass beziehungsweise Ausweis an. Somit würden bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Pass künftig zwölf Euro Gebühr anfallen - jeweils sechs Euro für jedes digitale Lichtbild. Die Bundesdruckerei legt die Gebühren für die Lichtbilderfassung auf die Kommune um.
Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.
Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden.
Wer ab Mai 2025 ein Dokument – Ausweis oder Reisepass – beantragt, muss diese Neuerungen beachten. Vor dem Stichtag ist die Antragstellung vorerst weiterhin nur mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich.