Inhalt
Datum: 10.08.2021

Achtung vor Wild auf Straßen

Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass die Unfallgefahr durch Wildwechsel bereits jetzt zunimmt und dann auf Herbst hin besonders hoch ist. Die Unfälle ereignen sich zumeist in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und zum Abend mit Einsetzen der Dämmerung. Schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen erhöhen das Risiko zusätzlich.

Insofern raten die Mitarbeiter der Verkehrsbehörde für Fahrten  in Dämmerung und dann in der  "dunklen Jahreszeit", insbesondere auf Straßen mit dem Gefahrenzeichen "Wildwechsel" sehr aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Es gilt: Ein Tier kommt selten allein. Sie kreuzen oft in Bereichen von angrenzenden Feldern oder Wäldern die Straße. Hier sollten Autofahrer insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders Acht geben und bremsbereit sein.

In der Stadt Plauen sind die Hofer Landstraße, die Oelsnitzer Landstraße sowie die Straßen in Richtung Jößnitz häufig von Wildwechseln betroffen. Hier hat es in der Vergangenheit gehäuft Unfälle mit Wildtieren gegeben.

Autofahrer sollten daher vorausschauend fahren. Wenn Wildtiere auftauchen, sollte vorsichtig abgebremst und abgeblendet werden. Unkontrollierte Lenk- bzw. Ausweichbewegungen sollten angesichts eines Tieres auf der Fahrbahn vermieden werden, eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr könnte ansonsten die Folge sein. Auf ausgewiesenen Wildwechselstrecken empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Sollte es doch zu einem Verkehrsunfall kommen, gilt es in erster Linie, die Unfallstelle abzusichern, sich gegebenenfalls um Verletzte zu kümmern und die Polizei zu verständigen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist und auf den ersten Blick kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, muss die Polizei informiert werden. In diesen Fällen benachrichtigen die Beamten den zuständigen Jäger, der sich dann um das möglicherweise verletzte Tier kümmert. Ebenso gilt, dass ein angefahrenes/totes Tier auf keinen Fall mitgenommen werden darf. Die Mitnahme würde strafrechtlich verfolgt werden.

Bild vergrößern: Warnung vor Wildwechsel
Warnung vor Wildwechsel