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Datum: 20.10.2021

Anpassung des Elternbeitrages für einen Krippenplatz ab 1. Januar 2022

Das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) legt fest, dass die Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durch die Gemeinde, durch das Land sowie durch Elternbeiträge aufgebracht werden.

Zum 30. Juni 2021 wurden die Personal- und Sachkosten des Jahres 2020 für die Plauener Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen berechnet und bekannt gemacht.
Auf der Grundlage dieser Bekanntmachung können die Elternbeiträge angepasst werden.

Für eine Anpassung der Elternbeiträge sind in § 15 Abs. 2 SächsKitaG Mindest- und Höchstgrenzen festgeschrieben.
So sollen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchsten 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten betragen.

Aus der Personal-und Sachkostenberechnung 2020 ergeben sich folgende Grenzwerte für die Elternbeiträge in den Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie in den Kindertagespflegestellen in der Stadt Plauen:

o Gesamtkosten/Platz/Monat 2020: 1.361,22 Euro (Krippe 9 h); 567,16 Euro (Kindergarten 9 h); 306,27 Euro (Hort 6 h)

o Mindestgrenze 15% Höchstgrenzen 23 % bzw. 30% (Für das Schulvorbereitungsjahr im Kindergarten und für den Hort entfallen die Mindestgrenzen): 204,18 - 313,08 (Krippe 9 h); 85,07 - 170,15 (Kindergarten 9 h); 91,88 (Hort 6 h)

o Aktueller Elternbeitrag seit 01.01.2018: 201,38 Euro (Krippe 9 h) --> 14,79 % der Gesamtkosten 2020; 116,67 Euro (Kindergarten 9 h) --> 20,57 % der Gesamtkosten 2020; 64,73 Euro (Hort 6 h) --> 21,13 % der Gesamtkosten 2020

Die aktuellen Elternbeiträge bewegen sich für die Plätze in Kindergärten und Horten innerhalb der in § 15 Abs. 2 SächsKitaG festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen und können auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung der Stadt Plauen vom 20.11.2015, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Plauen vom 19.11.2019 auch für das Jahr 2022 unverändert beibehalten werden.

Der aktuelle Elternbeitrag für einen Krippenplatz unterschreitet die im SächsKitaG festgelegte Mindestgrenze. Auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung und des o. g. Stadtratsbeschlusses der Stadt Plauen muss dieser Elternbeitrag für das Jahr 2022 auf den Mindestbeitrag von 15 Prozent angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung des ungekürzten Elternbeitrages um 2,80 EUR.

Grundsätzlich besteht für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis übernommen wird.
Die Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen in § 90 Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).


Anlagen

Elternbeiträge in der Stadt Plauen ab 01.01.2022.pdf (75 kB)