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Datum: 22.06.2021

Bilanz der neuen Rotlichtüberwachung im Straßenverkehr

Die geplante Installation von zwei der drei neuen Rotlichtüberwachungsanlagen ist beendet. Die Anlage an der Kreuzung Chamissostraße/Reißiger Straße und an der Kreuzung Reichenbacher Straße/Knielohstraße wurden bis Juni 2021 in Betrieb genommen. Die Anlage an der Trockentalstraße/Straßberger Straße folgt noch. Und die erste Rotlichtüberwachungsanlage überhaupt ist bereits seit 2016 an der Kreuzung Böhlerstraße/Wiesenstraße am Netz.

Die Maßnahme wurde zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer veranlasst, bei den drei Standorten handelt es sich um Ampeln mit Fußgängerverkehr. Außerdem befinden sich in der Nähe jeweils Schulen, somit passieren vermehrt Kinder die Lichtsignalanlagen.

Bild vergrößern: Rotlichtblitzer Chamissostraße Ellen Liebner
Rotlichtblitzer Chamissostraße

Besonderheiten

Da die Strecke am Rotlichtblitzer Reichenbacher Straße vielfach von Rettungsfahrzeugen auf dem Weg zum Krankenhaus befahren wird, weist Alexandra Wölfel, Fachgebietsleiterin Bußgeldstelle, ausdrücklich auf Folgendes hin: „Rettungsfahrzeugen ist auch bei bestehendem Rotlicht unter Beachtung des Verkehrsflusses und querender Fußgänger die Durchfahrt zu ermöglichen. Wird ein Fahrzeug während eines solchen Verkehrsvorgangs von der Rotlichtüberwachungsanlage erfasst, so ist dies auf den Aufnahmen der Anlage zu erkennen. Derartige Verfahren werden von der Bußgeldstelle nicht geführt.“

Und obwohl die Anlage an der Böhlerstraße seit fünf Jahren in Betrieb ist, werden hier im Jahr noch rund 700 Verstöße festgestellt. Bei Unfällen, die durch Rotlichtverstöße verursacht wurden, konnten mit Hilfe der Beweisfotos der Überwachungsanlage die Unfallverursacher festgestellt werden.

Gelb oder rot?

Vielfach erfolgt seitens der Betroffenen die Äußerung, dass die Lichtsignalanlage noch gelb gezeigt hätte. Zunächst besteht an innerstädtischen Ampeln immer eine Gelbzeit von mindestens drei Sekunden. Die Überwachungseinheit ist mit der Lichtsignalanlage gekoppelt, so werden die Signalzeiten in Echtzeit übermittelt. Ein Auslösen der Anlage bei bestehendem Gelblicht, ist somit technisch ausgeschlossen.

Die Korrektheit der Ergebnisse dieser Überwachungsanlagen hielt im Rahmen von Gerichtsverfahren der gutachterlichen Überprüfung stand.

Wie wird was festgestellt?

Zur Feststellung der Verstöße werden immer zwei Fotos gefertigt. Hierfür sind Induktionsschleifen in den Straßenbelag eingelassen, die wiederum mit der Überwachungsanlage gekoppelt sind. Verzeichnet das Gerät das Rotsignal der Ampel und ein Signal der Induktionsschleifen, löst die Anlage ein Foto aus. Das zweite Foto dient dem Beweis, ob das Fahrzeug in den geschützten Bereich der Lichtzeichenanlage hineingefahren ist. Hierzu zählt nicht nur der Kreuzungsbereich, sondern ebenso der Fußgängerüberweg.

Bleiben Fahrzeuge kurz nach der Haltlinie stehen, ist dies auf den Beweisfotos ersichtlich. Je nach Standort des Fahrzeuges erfolgt hier die Ahndung eines Haltlinienverstoßes. Gemäß Bußgeldkatalog ist mit einer Geldbuße von 10 Euro zu rechnen. Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem grundsätzlich zwei Arten von Rotlichtverstößen. Diese richten sich danach, wie lange die vorwerfbare Rotzeit andauerte. Handelt es sich um einen Wert von unter einer Sekunde, sind laut Bußgeldkatalog 90 Euro Geldbuße und ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg fällig. Bestand die Rotzeit länger als eine Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Hier beträgt die Regelgeldbuße 200 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Sofern aus dem Verstoß eine Gefährdungssituation oder ein Unfall resultierten, sind die Geldbußen und Nebenfolgen höher bemessen. Voreintragungen im Fahreignungsregister Flensburg können im Einzelfall ebenso zu einer Erhöhung der Geldbuße bis hin zur Anordnung eines Fahrverbotes führen.

Statistik Stand 21.06.2021

  • Böhlerstraße: Gesamt seit 01.01.2021: 219, darunter 54 qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Reichenbacher Straße /Knielohstraße: Gesamt seit Inbetriebnahme 12.04.2021: 188 Verstöße, darunter 42 qualifizierte Rotlichtverstöße