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Datum: 18.08.2021

Briefwahl für die Bundestagswahl gestartet

Rund 51.000 Plauener sind für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 wahlberechtigt. Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 04.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung in Briefform. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich vom 06. bis 10. September im Bürgerbüro des Rathauses informieren, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn ja, kann er am Wahlsonntag auch nur mit einem Ausweisdokument ins Wahllokal gehen und sein Wahlrecht wahrnehmen. Wenn nicht, sollte man sich bis spätestens 10. September mit dem Einwohnermeldeamt der Stadt Plauen in Verbindung setzen.

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat ab sofort bis zum 24. September 2021 die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen rechtzeitig
o Elektronisch über den Onlinewahlscheinantrag unter www.plauen.de/wahlen
o Schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
o per E-Mail an briefwahl@plauen.de oder
o persönlich (aber nicht telefonisch) im Briefwahlbüro
(Rathaus - Zimmer 13, Unterer Graben 1, 08523 Plauen)
stellen.
Zur Beantragung der Briefwahl sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift (zum Beispiel die Urlaubsadresse).

»Um den direkten Kontakt so weit wie möglich einzuschränken bitten wir darum, den Wahlschein online oder schriftlich zu beantragen« appelliert Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten an die Wohnanschrift oder eine von ihm benannte Adresse versandt. Dort können die Unterlagen in Ruhe ausgefüllt und anschließend an das Wahlbüro zurückgeschickt werden.
Für den Fall, dass der Wahlberechtigte gleich vor Ort im Briefwahlbüro seine Stimme abgeben möchte, ist möglichst ein eigener Stift mitzubringen. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.

Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein und ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchten, können dafür vom 30. August bis zum 24. September 2021 während der Öffnungszeiten das Bürger-/Briefwahlbüro aufsuchen. Wahlberechtigte können auch eine andere Person damit beauftragen, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu ist die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht auszufüllen und zu unterschreiben. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro für Briefwahl:
Montag 9.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (am 24.09.2021 bis 18:00 Uhr)
samstags 09.00 - 12.00 Uhr (04./11./18.09.2021)

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beginnt jeweils nach Antragstellung ab dem 23. August 2021. Neben einem Merkblatt erhalten die Wählerinnen und Wähler folgende Unterlagen:
o einen amtlichen weißen Stimmzettel des Wahlkreises,
o einen amtlichen blauen Wahlumschlag, in den der Stimmzettel einzulegen ist,
o einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag kombiniert ist.
Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 26. September 2021, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur Wahlbriefe, die rechtzeitig eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen.

Informationen für Auslandsdeutsche
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können grundsätzlich an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen. Wenn Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie bis spätestens zum 5. September 2021 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnermeldeamt) eingehen.
Weitere Informationen unter www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html