Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bis spätestens 2. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post zugestellt. Dieser enthält wichtige Informationen, zum Beispiel die Wählerverzeichnisnummer, in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann und ob dieser Wahlraum barrierefrei ist. Eine Übersicht über die Wahlräume gibt es unter www.plauen.de/wahlraeume. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist unbedingt aufzubewahren, da er am Wahlsonntag im Wahlraum zusammen mit dem Personalausweis benötigt wird. Gewählt werden kann dann am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen. Auch die Wahl per Briefwahl ist möglich – voraussichtlich ab dem 6. Februar.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag abgedruckt, mit welchem Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Mit einer Lieferung der Stimmzettel ist frühestens zum 6. Februar zu rechnen. Vorher können Bürgerinnen und Bürger keine Briefwahl durchführen. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, also am 21. Februar bis 15 Uhr, beantragt werden.
Dem Wähler stehen hierfür verschiedene Beantragungsmöglichkeiten offen - persönlich, schriftlich (postalisch, Fax) oder elektronisch (E-Mail: briefwahl@plauen.de, Internetformular: www.plauen.de/wahlen oder QR-Code). Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen kann man zwei Kreuze auf dem Stimmzettel setzen. Danach wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt. Anschließend wird die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift unterschrieben. Im Anschluss werden die Unterlagen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt, dieser verschlossen und unfrankiert bei der Post eingeworfen oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben. Beim Versand ins Ausland sind die Postlaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe müssen bis spätesten 23. Februar um 18 Uhr bei der Stadt Plauen eingehen. Alle Wahlbriefe, die danach eingehen, können nicht zugelassen und somit auch nicht ausgezählt werden.
Alle Informationen gibt es unter www.plauen.de/bundestagswahl