Inhalt
Datum: 29.06.2022

Dreist und unverbesserlich: Kärtchen-Verteiler erneut auf frischer Tat ertappt

Nachdem die Stadt Plauen bereits im Mai 2022 darüber informiert hat, dass es den Kollegen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes im Rahmen der Bestreifung des Schloßbergs gelungen war, einen Kärtchenverteiler auf frischer Tat zu ertappen und dessen Personalien aufgenommen wurden, gibt es wiederum Neues zu berichten. »Der ertappte Kärtchenverteiler scheint dreist und unbelehrbar zu sein, denn er wurde vom gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Plauen in der vergangenen Woche erneut auf frischer Tat ertappt. Dieses Mal auf der Röntgenstraße. Die noch übrigen Kärtchen wurden wiederum sichergestellt. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren der neuerlichen Feststellung wird die Tatsache der Wiederholungstat bei der Festlegung zur Geldbuße berücksichtigt werden. Demnach wird dieses Bußgeld nochmals höher ausfallen als beim ersten Mal«,berichtet Martin Gabriel, amtierender Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung.

Wie bereits mehrfach informiert, ist das Verteilen von Autohändler-Kärtchen an Fahrzeugen grundsätzlich sondernutzungspflichtig. Über die Erteilung von Sondernutzungen entscheidet die Stadt Plauen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das heißt - diese Kärtchen dürfen nicht einfach verteilt werden. Und: Da sie in der Regel ohne Einwilligung der Fahrzeugbesitzer an den Fahrzeugen platziert werden und diese zumeist als Müll auf der Straße landen, bewertet die Stadt diese Art der Werbung als unerwünschte Sondernutzung. Entsprechende Anträge würden somit abgelehnt werden. Diese Verteilaktionen sind demnach rechtswidrig. Verstöße können gemäß § 52 Abs. 2 Alternative 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 1 SächsStrG mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Festzustellen, wer hinter den Anzeigekärtchen steckt, ist in der Regel sehr schwierig: Auf den Kärtchen selbst befindet sich meist nur eine Telefonnummer, wodurch ein Rückschluss auf den Verursacher nicht möglich ist. Eine wirksame Sanktionierung ist daher nur »auf frischer Tat« möglich.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Allgemeine Ordnungsangelegenheiten sind daher dankbar für Hinweise auf das Verteilen dieser Kärtchen. Insbesondere wenn diese dazu führen, den Verteiler vor Ort festzustellen.
Mitteilungen können an folgende Telefonnummern erfolgen: 03741/291-2734 oder 03741/291-2736.