Förderung von Familienurlaub
Auch für das Jahr 2025 können Familien und Alleinerziehende - auch mit Pflegekindern - Anträge auf „Familienerholung“ stellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt einen gemeinsamen Urlaub, der mindestens sieben Tage dauert und in einer Ferienstätte in Deutschland stattfindet. Der Antrag muss ausgefüllt und mit Einkommenskopien an eine Antragsstelle gesendet werden; beispielsweise an das Büro der KirchenBezirksSozialarbeit (Albertplatz 12 in 08523 Plauen). Pro Tag und Person werden rückwirkend 11 Euro bezuschusst. Dazu muss der Nachweis, dass der Urlaub stattgefunden hat und bezahlt wurde, bei der bewilligenden Stelle (beispielsweise Diakonie Sachsen) eingehen. Das Antragsformular kann unter www.ksv-sachsen.de/familienerholung.html heruntergeladen werden. Der Antrag auf Zuschuss muss vor Reiseantritt und möglichst zeitig gestellt werden.