Fraktionsfinanzierungssatzung beschlossen
Aufgrund der jüngsten Änderung des Paragraphen 35a der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der neu erlassenen Sächsischen Fraktionsfinanzierungsverordnung sind die Kommunen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 eine Fraktionsfinanzierungssatzung zu erlassen. Der Stadtrat der Stadt Plauen hat diese in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 beschlossen.
Durch die Fraktionsfinanzierung soll sichergestellt werden, dass die Fraktionen ihre Aufgaben erfüllen können. Hauptaufgabe ist dabei die Mitwirkung der Fraktionen bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Stadtrat.
Alle Fraktionen erhalten hierfür insgesamt pro Jahr rund 106.000 Euro an Geldleistungen von der Stadt Plauen. Die Verteilung der Mittel auf die Fraktionen erfolgt in Abhängigkeit von der Fraktionsgröße.
Die Fraktionsmittel dürfen insbesondere für die Durchführung von Fraktionssitzungen oder sonstiger Fraktionsarbeit ausgegeben werden. Außerdem sind die Mittel für die Anschaffung von Büromöbeln und Bürobedarf, für Porto sowie für die Anschaffung und Wartung von Informationstechnologie und Technik für Internetnutzung und Telekommunikation vorgesehen, sofern die Ausstattung und die Leistungen nicht kostenfrei durch die Stadt Plauen zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Beschaffung einer Grundausstattung an Print- und Onlinemedien, soweit die Inanspruchnahme der verwaltungseigenen Bibliothek nicht möglich oder nicht ausreichend ist, kann mit den Fraktionsmitteln abgedeckt werden, ebenso wie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach Maßgabe des Paragraphen 35a Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Gestattet ist außerdem die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen. Dazu zählen auch Beiträge an die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern geförderten kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen. Die Mittel können auch für das Hinzuziehen von Sachverständigen und Referenten genutzt werden sowie für die Beschäftigung von eigenem Personal.