Gebäude in der Stresemannstraße, Julius-Fucik-Straße und Oelsnitzer Straße werden abgebrochen
Aufgrund einer Duldungsverfügung durch die Stadt Plauen erfolgt zurzeit der Abbruch des Gebäudes in der Stresemannstraße 92b. Das Gebäude ist bereits in weiten Teilen in sich zusammengebrochen und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die beauftragten Kosten umfassen rund 108.000 Euro. Die Stadt erhält dafür eine Förderung in Höhe von 90 Prozent aus dem Landesprogramm zur Brachflächenrevitalisierung. Der Abbruch wird voraussichtlich bis Ende März 2025 abgeschlossen sein. Pläne für die Nachnutzung der Fläche gibt es derzeit nicht. Die Stadt ist nicht im Eigentum des Grundstückes. Im Anschluss erfolgt eine Begrünung der Fläche.
Derzeit laufen außerdem die Vorbereitungsarbeiten für die Abbrüche der Wohngebäude Julius-Fucik-Straße 23 und Oelsnitzer Straße 52. Während in der Oelsnitzer Straße 52 ein Zugang für Entrümpelung und Deckenverankerungsmaßnahmen noch möglich ist, kann das Gebäude in der Julius-Fucik-Straße 23 nicht mehr betreten werden. Es ist in weiten Teilen eingestürzt. Sicherungsmaßnahmen müssen hier während der Abbruchmaßnahmen erfolgen. Die eigentlichen Abbruchmaßnahmen mit Baggerbetrieb werden im Januar 2025 erfolgen. Die Gebäude werden mit Duldungsverfügung durch die Stadt Plauen abgerissen. Im Anschluss ist auch hier eine einfache Begrünung geplant. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis August 2025 dauern.
Für die Oelsnitzer Straße 52 sind 220.000 Euro im Haushalt eingeplant. Für die Julius-Fucik-Straße 23 sind 280.000 Euro vorgesehen, da sich auch noch weitere desolate Hintergebäude auf dem Grundstück befinden, die mit abgerissen werden müssen. Für die Maßnahmen erhält die Stadt jeweils 90 Prozent Förderung aus dem Landesprogramm Brachflächenrevitalisierung/Brachflächenberäumung.
Das passiert mit ruinösen Gebäuden
Verlassene Wohngebäude, Industriebrachen oder ähnliche Gebäude, die im Stadtgebiet verfallen, werden regelmäßig von der Stadt kontrolliert, um die Ordnung und Sicherheit zu gewähren. Auch Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern wird nachgegangen.
Kommen Eigentümer ihren Verpflichtungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung nicht nach, werden sie durch die Stadtverwaltung entsprechend aufgefordert. Sind die geforderten Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend durchgeführt worden, werden diese per kostenpflichtigem Bescheid formell angeordnet und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln, zumeist Zwangsgeld oder kostenpflichtiger Ersatzvornahme, durchgesetzt. Maßnahmen bei Gefahr im Verzug werden durch die Stadtverwaltung (zuständige Behörde) unmittelbar angeordnet und beauftragt und sind ebenso kostenpflichtig. Entstandene Kosten werden durch einen Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Nicht beglichene Forderungen können nach erfolgten Mahnverfahren durch Zwangsversteigerung des Gebäudes eingeholt werden.
Die betroffenen Gebäude werden je nach Schadenumfang in drei verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt. Im Jahr 2023 gab es sechs Objekte im Stadtgebiet, die der Gefahrenklasse A zuzuordnen sind, da sie einen ruinösen Charakter aufweisen und bei denen in der Regel ein Abbruch oder Teilabbruch erforderlich ist. Von leichten Gebäudeschäden wie losen Dachziegeln sowie offenen Türen und Fenstern waren im letzten Jahr 335 Objekte betroffen. 211 Objekte konnten aus der Gefahrensituation durch Abbruch oder Sanierung aus der Auflistung insgesamt in den letzten Jahren herausfallen.
»Oft ist der Stadt der Verfall von Immobilien bekannt, jedoch gestaltet sich die Kontaktaufnahme zu den Eigentürmern schwierig bis unmöglich, vor allem, wenn diese im Ausland wohnen. 2023 hat Plauen rund 42.000 Euro ausgegeben, um erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an den Objekten vorzunehmen, die eigentlich der Eigentürmer hätte vornehmen müssen. Mit Hilfe von Fördermitteln konnten in den letzten Jahren durch die Stadt einige ruinöse Gebäude abgebrochen werden, zum Beispiel in der Chamissostraße sowie der Rückert- und Trockentalstraße«, so Ulrich Giering, Fachgebietsleiter Bauordnung.