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Datum: 03.05.2024

Grundsteuerreform 2025: Freistaat Sachsen veröffentlicht Prognose für Hebesatz der Grundsteuer B für die Stadt Plauen

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie hat, muss jährlich Grundsteuer bezahlen. Aktuell stellt der Freistaat Sachsen auf der Internetseite des Finanzministeriums Informationen zum Hebesatz der Grundsteuer B zur Verfügung. Danach wird für den Hebesatz für die Stadt Plauen, welcher zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform führt, eine Bandbreite von 460 bis 545 Prozent prognostiziert. Derzeit beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 505 Prozent, unverändert seit dem Jahr 2016. Für eine Berechnung eines Prognosehebesatzes für die Grundsteuer A lag nach Einschätzung des Landes Sachsen noch keine ausreichende Datengrundlage seitens der Finanzämter vor. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt in der Stadt Plauen derzeit 300 Prozent.

In Deutschland werden drei Arten von Hebesätzen unterschieden: Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Hebesatz für die Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke und der Hebesatz für die Gewerbesteuer.

Die Reform der Grundsteuer wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die Grundsteuer auf der Grundlage des neuen Rechts ist ab dem 1. Januar 2025 zu erheben.

Die Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag als Grundlage der Steuererhebung obliegt der Zuständigkeit der Finanzämter. Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.  Die verbindlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 wird der Stadtrat der Stadt Plauen voraussichtlich im 4. Quartal 2024 beschließen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Gemeinde möglichst alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt wurden. Zum Stand 31. März 2024 lagen bisher rund 83 Prozent der Messbetragsinformationen vor. Sofern Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Festsetzung des individuellen Grundsteuermessbetrages haben, ist das zuständige Finanzamt der zutreffende Ansprechpartner. Die konkreten Kontaktdaten können den jeweiligen Bescheiden entnommen werden. Erläuternde Informationen zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html sowie des Landes Sachsen unter https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung zur Bandbreite des Hebesatzes der Grundsteuer B möchte der Freistaat Sachsen informieren und den Grundsteuerpflichtigen eine Orientierung bieten, welcher Hebesatz festzulegen wäre, um die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde stabil zu halten. Die Grundsteuerreform als solche soll nicht dazu führen, dass sich das Grundsteuergesamtaufkommen erhöht, auch wenn sich die konkrete Grundsteuerzahlung für den einzelnen Steuerpflichtigen verändert.

Bild vergrößern: Finanzamt Plauen N8eule78
Plauen, Europaratstraße 17. Gebäude der ehemaligen Kaserne des 10. Infanterie-Regiment No. 134. Heute Finanzamt Plauen.