Inhalt
Datum: 06.01.2023

Haushalt 2023 beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr am 20. Dezember den Doppelhaushalt für die Jahre 2023/24 mit großer Mehrheit von 30 Ja-Stimmen und nur zwei Nein-Stimmen beschlossen.

Die Erstellung des Haushaltsplanes war aufgrund der aktuellen Situation geprägt von den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. Steigende Kosten sind in nahezu allen Bereichen zu verzeichnen, dazu gehören vor allem auch die Energie- und die Baupreise.

Außerdem bestehen erhebliche Risiken bezüglich der mittelfristigen Planung der Einnahmen.

Dies gilt für die eigenen Steuereinnahmenarten Gewerbesteuer und Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, „aber auch unsere Haupteinnahmequelle Schlüsselzuweisungen. Die Prognose der Schlüsselzuweisungen beruht für 2023 und 2024 zunächst auf den Verhandlungsergebnissen zum Kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Sachsen und beinhaltet für die Folgejahre eine stabile Entwicklung auf gleicher Höhe“, so Kämmerin Ute Göbel.

Ein weiteres hohes Risiko insbesondere in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 ist die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Plauener Straßenbahn GmbH sowie weiterer städtischer Unternehmen wie der BÄDER PLAUEN GmbH.

Trotz der Probleme und Risiken ist der städtische Haushalt erneut geprägt von einer intensiven Bautätigkeit:

„Investitionen von fast 70 Millionen Euro sind für 2023 und 2024 insgesamt geplant, darunter für Baumaßnahmen fast 54 Millionen Euro. Hinzu kommen die umfangreichen Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Infrastruktur in einer Höhe von mehr als 22 Millionen Euro in den beiden Jahren“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

„Um die künftige Betreibung unserer Baumaßnahmen auf ein solides und finanzierbares Fundament zu stellen, werden wir sehr stark auf nachhaltige Möglichkeiten der Energiegewinnung setzen“, betont der OB.

Bild vergrößern: Luftaufnahme mit Blick auf Altmarkt und Altes Rathaus Oliver Orgs
Luftaufnahme mit Blick auf Altmarkt und Altes Rathaus

Für die Finanzierung der Investitionsvorhaben stehen jedoch insbesondere aufgrund des enormen Verbrauches der liquiden Mittel für die Kredittilgung nur sehr begrenzt Eigenmittel zur Verfügung.

Daher ist es zur Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig, in erheblichem Umfang Kredite aufzunehmen: „Mit 3,35 Millionen Euro 2023 und 3,3 Millionen Euro 2024 liegen die im Rahmen des Doppelhaushaltes von der Rechtsaufsicht zu genehmigenden Kredite jeweils sehr knapp unter den Beträgen der ordentlichen Tilgung. Erst 2027 ist ein etwas größerer Schuldenabbau vorgesehen. Insgesamt sinkt dadurch die Pro-Kopf-Verschuldung im Planungszeitraum leicht, von 916 Euro pro Einwohner am 1. Januar 2023 auf 857 Euro pro Einwohner am 31. Dezember 2027“, informiert die Kämmerin, „die ordentlichen Aufwendungen im laufenden Haushalt liegen bei rund 164 Millionen Euro für 2023 und bei rund 169 Millionen Euro für 2024.“

 „Die Zuschüsse im Jugend- und Sozialbereich können wir auf ihrem hohen Niveau beibehalten, im Bereich Sport und Kultur erhöhen wir sogar unsere städtischen Zuschüsse, und dies ohne Erhöhung von Steuern“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

Die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, da die Auszahlungen für die Kredittilgung nicht aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet werden und der vorhandene Finanzmittelbestand daher jährlich deutlich abnimmt. Am Ende des Planungszeitraumes betrage der verfügbare Bestand aus heutiger Sicht nur noch etwas mehr als 100.000 Euro..

Schwerpunkte der Finanzplanung / die wichtigsten Bauvorhaben für das kommende Jahr

Anträge aus den Fraktionen des Stadtrates

Verschiedene Vorhaben fanden auf Antrag aus den Fraktionen eine Mehrheit im Stadtrat und wurden somit in die Haushaltplanung aufgenommen:

  • Voruntersuchung für Ersatzneubau für Käthe-Kollwitz-Schule für 50.000 Euro, damit soll auch in Verhandlungen mit dem Vogtlandkreis getreten werden
    (Antrag SPD/Grüne/Initiative-Fraktion)
  • Stärkung des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Engagements der Sportvereine insbesondere im Nachwuchsbereich:
    • Erhöhung bei der „Sportförderung Übungsbetrieb" für Kinder und Jugendliche auf einen Zuschuss von jährlich 8,- Euro pro Person ab 1.1.2023 - Mehrkosten 2023 bis 2027: 84.750 Euro
    • Zuschuss für anerkannte ehrenamtliche Trainer von 2,00 Euro pro Übungseinheit ab 1.1.2023 – Mehrkosten von 102.415 EUR 2023 bis 2027.
      (Antrag SPD/Grüne/Initiative-Fraktion)
  • Zusätzliche Stelle im Bereich Digitalisierung an Schulen, Mehrkosten 2023: 56.140 Euro, 2024: 57.824 Euro
    (Antrag Fraktion DIE LINKE.)
  • Projektbezogene Bezuschussung für das Arboretum; 2023 und 2024: je 2.500 Euro
    (Antrag Fraktion DIE LINKE.)
  • Erhöhung des Zuschusses der Förderung kultureller Vereine und freier Träger der Kultur um 5.000 Euro, Mehrkosten 25.000 EUR für 2023 bis 2027
    (Antrag Fraktion DIE LINKE.)
  • Eigenanteile für Komturhof: 5.000 EUR für die Investition "Komturhof, 3. Bauabschnitt/Planung" für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Berücksichtigung eines städtischen Eigenanteils in Höhe von 45.000 Euro für die Investition "Komturhof, 3. Bauabschnitt/Realisierung" (Antrag FDP-Fraktion)
  • Erhöhung des Zuschusses an den Dachverband Stadtmarketing für die Jahre 2023 und 2024 um je 10.000 Euro.
    (Antrag CDU-Fraktion)

Außerdem wurden bereits nach der Sitzung des Finanzausschusses einige Anliegen der Fraktionen in den Haushaltsplan aufgenommen. Dabei handelt es sich um:

  • Errichtung einer Toilettenanlage an der Käthe-Kollwitz-Schule
  • Erhöhung Mittel zur Demokratiebildung in 2023 und 2024 um je 4.000 Euro (aus nicht verwendeten Mitteln 2022)
  • Erhöhung Mittel für Jugendbeteiligungsformen in 2023 und 2024 um je 1.000 Euro (aus nicht verwendeten Mitteln 2022)
  • Einordnung einer zusätzlichen Stelle im Kulturreferat (Befristung für ein Jahr)
  • Errichtung einer Rampe an der Überquerung Stresemannbrücke

Zu Beginn des Haushaltsjahres befindet sich die Stadt noch in der vorläufigen Haushaltsführung.

„In dieser „haushaltslosen“ Zeit darf die Gemeinde nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen“, erläutert Kämmerin Ute Göbel.

Nach der Bestätigung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt des Vogtlandkreises, können auch die neuen Vorhaben in Angriff genommen werden.