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Datum: 06.11.2020

Hinweisschilder für Mund-Nasen-Schutz in Fußgängerzone

Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutzverordnung sind Mund-Nasenbedeckungen auch in Fußgängerzonen zu tragen, das regelt Paragraph 3, Absatz 1, Ziff. 7. Ab heute, Freitag, den 6. November, wird von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs daher in der Innenstadt an allen Zugängen zur Fußgängerzone ein Hinweisschild mit Piktogramm angebracht.

Bild vergrößern: Mitarbeiter des Bauhofs kümmern sich um die entsprechenden Hinweisschilder zur Maskenpflicht Ellen Liebner
Mitarbeiter des Bauhofs kümmern sich um die entsprechenden Hinweisschilder zur Maskenpflicht

"Wir setzen damit die Regelung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung um und bitte alle Besucher der Innenstadt, diese einzuhalten, im eigenen Interesse und im Interesse der übrigen Besucher. Die Infektionszahlen steigen ständig, das heißt, wir müssen aktiv gegen mögliche Ansteckungsgefahren vorgehen," erläutert Pressesprecherin Silvia Weck. Die Pflicht, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt seit Montag (2. November).

Die Fußgängerzone in Plauen erstreckt sich über die Bahnhofstraße, beginnend ab dem Albertplatz/August-Bebel-Straße bis zur Karlstraße und von der Karlstraße bis zur Neundorfer Straße. Die jeweils einmündenden Seitenstraßen begrenzen die Fußgängerzone. Der Postplatz und der Platz zwischen Wöhrl und Stadt-Galerie zählen ebenso zur Fußgängerzone, weiterhin der Untere Graben, dort endet sie nach der Haltestelle am Rathaus