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Datum: 15.11.2024

Jugendfeuerwehr Stöckigt startet ihren Dienst

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Stöckigt können künftig auch Jugendliche in ihrer Freizeit Erste Hilfe, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung üben. Am 13. November nahm die neu gegründete Jugendfeuerwehr offiziell ihren Dienst auf und erhielt ihre Erstausrüstung.

„Seit Herbst 2022 wurde mit dem Gedanken gespielt, eine Jugendfeuerwehr in Stöckigt zu gründen. Seit Februar dieses Jahres liefen dann konkrete Vorbereitungen für eine Gründung und es wurden Gespräche mit zukünftigen Jugendwarten geführt. Anfang Juli ging es an die aktive Mitgliedergewinnung“, so André Linko, Stadtjugendfeuerwehrwart.

Am 30. September folgte dann schließlich die Gründung der Jugendfeuerwehr Stöckigt. Momentan zählt sie fünf Mitglieder. Stefan Hesse macht zurzeit die Ausbildung zum Jugendfeuerwehrwart und Peter Hartmann hilft bei der Betreuung als erfahrener Unterstützer. Alle zwei Wochen trifft sich die Jugendfeuerwehr immer mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Mitmachen kann jeder von 8 bis 18 Jahren. Der nächste Dienst ist am 27. November im Feuerwehrhaus Stöckigt (An der Lohe 2).

Bei der Jugendfeuerwehr werden feuerwehrtechnische Grundlagen gelernt sowie die Gemeinschaft und Kameradschaft gestärkt. Außerdem ist diese sinnvolle Freizeitbeschäftigung wichtig für die Nachwuchsgewinnung für die aktive Abteilung der Feuerwehr.

Unterstützung für die Stöckigter und alle anderen Plauener Jugendfeuerwehren gibt es unter anderem von der Stadt, dem Fachbereich Brandschutz, vom Kreisfeuerwehrverband, der Landesjugendfeuerwehr Sachsen sowie dem Kreisjugendring Vogtland.

In der Stadt Plauen gibt es bereits fünf Jugendfeuerwehren in denen sich 85 Kinder und Jugendliche engagieren – mit Stöckigt folgt nun die sechste. Eine Übersicht gibt es unter www.plauen.de/feuerwehr. Wer Mitglied werden möchte, kann sich an den Stadtjugendfeuerwehrwart André Linko (E-Mail: jugendfeuerwehren@plauen.de) oder vor Ort an die jeweilige Feuerwehr wenden. Mitgliedsbeiträge werden keine erhoben. Es können lediglich eventuelle Teilnehmerbeiträge für Zeltlager oder Exkursionen anfallen.