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Datum: 23.06.2022

Keine Glasflaschen zum Plauen900-Konzert der Prinzen

Um die Sicherheit zum Plauen900-Konzert der Prinzen zu erhöhen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen – diese verbietet auf bestimmten Straßen und Plätzen zu bestimmten Zeiten das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen.

Verboten ist das Mitführen und das Verkaufen von Getränken in Glasflaschen und Gläsern. Bekannt aus der allgemeinen Polizeiverordnung sollte außerdem sein, dass in der Stadt Leinenpflicht für Hunde herrscht (§ 5) und dass wildes Urinieren verboten ist (§ 8).

Die Allgemeinverfügung wurde am 22. Juni amtlich auf der Website der Stadt Plauen unter www.plauen.de/amtliche bekannt gegeben. Wer genau nachlesen möchte, wird dort fündig.

Laut Allgemeinverfügung sind der Verkauf und das Mitführen von Getränken in Glasflaschen/Gläsern im folgenden Bereich verboten:

Altmarkt, Marktstraße (einschließlich Verbindung Rathauslichthof zur Herrenstraße), Herrenstraße, Straßberger Straße (bis Nobelstraße), Rathausstraße, Oberer Steinweg, Obere Endestraße (einschließlich Parkplatz sowie Grünfläche), Untere Endestraße, Kirchstraße. Das Verbot erstreckt sich im Geltungsbereich der Straßen jeweils auf beide Straßenseiten einschließlich der Gehwege.

Bild vergrößern: Glasflaschenverbot am 26. Juni
Glasflaschenverbot am 26. Juni

Das Verbot gilt am Sonntag, 26. Juni in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr.

Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Getränken in Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

Zudem gilt dieses Verbot nicht für den Ausschank von Getränken zum sofortigen Verzehr innerhalb von geschlossenen Räumen sowie innerhalb der genehmigten Sondernutzungsflächen zur Außengastronomie im benannten Bereich.