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Datum: 02.04.2022

Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt vorerst im Rathaus und seinen Außenstellen bestehen. Grundlage ist die Empfehlung der Staatsregierung, das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Gebäuden/Innenräumen beizubehalten. Die 3G-Regelung zum Betreten der Gebäude entfällt ab Montag (4. April).

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Altes Rathaus in Plauen