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Datum: 08.03.2023

Schöffenwahl: Mitbestimmen über Strafurteile am Gericht

Ohne juristische Vorkenntnisse bei Rechtsprechung, Verhandlung und Urteilsfindung aktiv mitwirken – das geht! Die Stadt sucht wieder Schöffen für das Amtsgericht Plauen oder das Landgericht Zwickau. Noch bis zum 5. Juni können Bewerbungen dafür eingereicht werden.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Personen ausgeübt werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem sind Eigenschaften wie soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Unparteilichkeit unabdinglich.

Interessierte müssen in der jeweiligen Gemeinde wohnen, bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Stadt Plauen erstellt dazu aus den eingehenden Bewerbungen und Vorschlägen eine Vorschlagsliste. Der Stadtrat stellt dann per Beschluss die Aufnahme in die Liste fest. Dazu müssen zwei Drittel seiner anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, ihre Zustimmung erklären.

Die so zustande gekommene Vorschlagsliste wird im Anschluss für eine Woche zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt. Gegen die Liste kann binnen einer Woche ab dem Ende der Auflegungsfrist Einspruch eingelegt werden, wenn einer der Gründe vorliegt, aus denen Personen nicht in die Liste aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschlagsliste wird dann mit den Einsprüchen an das Amtsgericht gesendet.

Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt durch einen Wahlausschuss, der beim Amtsgericht anlässlich der Schöffenwahl zusammentritt. Das Gericht wird durch unbeschränkte Auskunft beim Bundeszentralregister und durch Auskunft beim Insolvenzgericht die Angaben überprüfen.

Alle Informationen zum Ablauf der Wahl und das Formular zur Bewerbung gibt es unter www.plauen.de/schoeffenwahl

Bild vergrößern: Amtsgericht Plauen N8eule78
Der Sitz des Amtsgerichts im Plauener Behördenzentrum (Europaratstr. 13)