Plauener Doppelhaushalt für 2025/2026 genehmigt
Am 24. April ging der Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis im Plauener Rathaus ein: Der vom Stadtrat am 17. Dezember 2024 beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist genehmigt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat damit die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushaltes bestätigt sowie die Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 3,3 Millionen Euro für 2025 sowie 3,5 Millionen Euro für 2026 genehmigt. Dadurch verfügt die Stadt Plauen nun für zwei Jahre über eine genehmigte Finanzplanung. Die sogenannte vorläufige Haushaltsführung, ist nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung des Doppelhaushaltes ab 9. Mai 2025 beendet.
Oberbürgermeister Steffen Zenner: „Besonders im Bereich Bau und für umfangreiche Maßnahmen zur Instandsetzung der vorhandenen Infrastruktur sind für 2025 und 2026 Investitionen geplant. Viele bereits begonnene Projekte werden in der nächsten Zeit abgeschlossen. Unter anderem wird 2026 der Ersatzneubau der Neuen Elsterbrücke fertiggestellt sowie der Neubau des Feuerwehrhauses Straßberg-Neundorf. Noch in diesem Jahr kann Plauens größte Sporthalle – das SportForum Vogtland eröffnen. Durch die vielen geplanten Maßnahmen ist es uns leider nicht möglich, zusätzliche Maßnahmen anzustoßen. Unser Haushalt steht an der Belastungsgrenze. Wir sind froh, dass zahlreiche Investitionen durch Bund und Land gefördert werden und damit so manches mehr ermöglicht wird, als die Stadt sich alleine leisten könnte. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage unterzieht sich die Stadt einer freiwilligen Haushaltskonsolidierung.“
Auf 17 Seiten begründet das Landratsamt seine Entscheidung und geht dabei detailliert auf die allgemeine Haushaltssituation, auf Erfolgs-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt Plauen, ein.
Die jährlichen Einzahlungen reichen nur nahezu zur Finanzierung der laufenden Aufgabenerfüllung aus. Zur Finanzierung des Kapitaldienstes besteht jedoch das Erfordernis nach Ersatzdeckungsmitteln.
Für die Stadt besteht bereits heute Handlungsbedarf, um mittelfristig einen positiven Zahlungsmittelbestand zu erhalten. Das aufgezeigte Investitionsprogramm einschließlich des umfangreichen Leistungsangebotes drängt die Stadt an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Es ist künftig zu überprüfen, in welchem Umfang die Aufgabenerfüllung, vor allem auch im freiwilligen Bereich erfolgen kann, um die Liquidität der Stadt nicht zu gefährden. Insbesondere soll bei der Entscheidung die Wirtschaftlichkeit und Refinanzierbarkeit von Investitionen betrachtet werden, um die Belastung künftiger Generationen angemessen zu begrenzen.
Zwar enthalte der Genehmigungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde neben einer Informationsauflage keine weiteren Auflagen, aber er verweist erneut ausdrücklich auf die kritische Haushaltssituation der Stadt Plauen, macht Kämmerin Peggy Hein deutlich: „Die durchweg defizitäre Lage im Planungszeitraum führt dazu, dass die Stadt in jedem Jahr von ihren Reserven zehrt, das heißt eine jährliche Beanspruchung von Rücklagen und Basiskapital. Das Geldvermögen ist im Jahr 2029 vollständig aufgebraucht, wodurch kein finanzieller Spielraum mehr für die Stadt besteht. Auf den Erlass einer allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Sperre wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet. Aufgrund der dargestellten Situation wird aber am bereits in den Vorjahren praktizierten strengeren Freigabeverfahren festgehalten.“
Ebenso detailliert betrachtet wurde der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kulturbetrieb der Stadt Plauen. Auch hier wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt.