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Datum: 13.02.2023

Sanierungssatzung Haselbrunn in Kraft getreten

Am 6. Februar ist die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet in Haselbrunn in Kraft getreten. Die Satzung wurde vom Stadtrat am 23. November 2022 beschlossen. Das Sanierungsgebiet ist 40 Hektar groß und umfasst 632 Flurstücke. Mit der Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher der betroffenen Flurstücke können Eigentümer von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Hinzu kommt, dass in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet alle Bauvorhaben und Rechtsvorgänge nach Paragraph 144 Bau-Gesetzbuch genehmigungspflichtig sind. Damit wird der Kommune ermöglicht, Vorhaben und Rechtsvorgänge zu verhindern, die den Zielen der Sanierung widersprechen. Nach Abschluss der Sanierung und mit Aufhebung der Sanierungssatzung werden die Sanierungsvermerke wieder gelöscht.

Informationen zum Sanierungsgebiet: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Das Sanierungsgebiet soll zusammen mit den Förderprogrammen der Europäischen Union „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dem „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) wichtige Impulse für den Stadtteil Haselbrunn setzen. Neben den Bewerbungen um die europäischen Förderprogramme wird von Seiten der Stadt auch ein Handlungskonzept für das Förderprogramm „Wachstum und Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land vorbereitet. Durch das Zusammenspiel zwischen Sanierungsgebiet und den verschiedenen Förderprogrammen liegt der volle stadtplanerische Fokus in den nächsten Jahren auf Haselbrunn.

Weitere Informationen gibt es unter www.plauen.de/plauennord