Inhalt
Datum: 08.11.2021

Sichere Gremiensitzungen in Plauen

Ab Montag kommender Woche, 8. November 2021, gilt für Sitzungen der kommunalen Gremien, Ausschüsse und Stadtratssitzungen der Stadt Plauen wieder die 3-G-Regelung. „Die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen macht dies leider erforderlich“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

Sowohl Mitglieder der Gremien als auch Gäste der Sitzungen müssen somit geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Es wird uns gerade verdeutlicht, dass die Pandemie nicht vorbei ist, dass wir unser Leben wieder darauf einrichten müssen, insbesondere jetzt, in der Zeit, in der wir uns vor allem in geschlossenen Räumen aufhalten. Dafür bitte ich sehr um Verständnis und um das Mittun jedes einzelnen. Als Stadt gehen wir mit gutem Beispiel voran.“ Dies gelte so lange, bis die Inzidenz wieder unter 100 liege.

Außerdem gilt weiterhin im gesamten Sitzungsgebäude Maskenpflicht, nur am Platz dürfen Mund-Nasen-Bedeckungen abgenommen werden. Auch ist von den Sitzungsteilnehmern darauf zu achten, dass genügend Abstand untereinander eingehalten wird. Eine ordnungsgemäße Belüftung der Sitzungsgebäude ist gewährleistet. Die Stadträte, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich vor Ort testen lassen.

Bild vergrößern: Stadtratsitzung in Plauen Ellen Liebner
Stadtratsitzung in Plauen

Laut Sächsischem Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) sind kommunale Gremiensitzungen, anders als beispielsweise der Zugang zur Innengastronomie oder Veranstaltungen im Innenraum, nicht explizit in der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelt. Die Gestaltung und Durchführung der kommunalen Gremiensitzungen liegt in der eigenen Verantwortung der Kommunen, informiert das SMS.