Stadt Plauen erhebt auch im Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge
Die Bund-Länder-Konferenz hat am 19. Januar 2021 eine Verlängerung der bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern bis einschließlich 14. Februar 2021 beschlossen.
Aufgrund dieses Beschlusses bleiben auch die Kindertageseinrichtungen bis dahin geschlossen und bieten lediglich eine Notbetreuung für die bisher festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen an. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird entsprechend aktualisiert.
Nachdem die Stadt Plauen bereits für die Zeit der pandemiebedingten Kita-Schließung vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 pauschal den Elternbeitrag für Januar 2021 erlassen hat, wird nunmehr für den Zeitraum 18. Januar bis 14. Februar 2021 pauschal der Elternbeitrag für den Monat Februar 2021 erlassen.
Freie Träger von Plauener Kindertageseinrichtungen haben mitgeteilt, dass sie sich auch dieser Verfahrensweise der Stadt anschließen werden.
Für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ist auch weiterhin der Elternbeitrag zu entrichten. Die Stadt Plauen wird die Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote zu gegebener Zeit gesondert bearbeiten und die entsprechenden Elternbeiträge in Rechnung stellen.