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Datum: 30.04.2021

Stadt Plauen setzt Online-Zugangs-Gesetz um: Der Weg zur digitalen Verwaltung

Seit Ende April können bei der Stadt Plauen erste Anträge - auf Urkunden des Standesamtes - nach dem Online-Zugangs-Gesetz (OZG) gestellt werden. Das Besondere an diesen Anträgen - sie werden innerhalb der Verwaltung medienbruchfrei bearbeitet. Was bedeutet dies konkret in der Praxis?

Bild vergrößern: Geburtsurkunden einfach online beantragen.
Geburtsurkunden einfach online beantragen.

Die Antragsteller füllen ihren Antrag online im persönlichen Servicekonto im Serviceportal Amt24 aus. Der Antrag wird dann auf elektronischem Weg in die Verwaltung "gesendet". Die im Antrag enthaltenen Daten werden somit automatisch in das zur Bearbeitung notwendige Softwareprogramm übernommen. Die jeweiligen Bearbeiter müssen demzufolge keine Eingaben in das Fachprogramm wie zum Beispiel für das Personenstandsregister, das Finanzprogramm oder die elektronische Akte vornehmen. Schlussendlich werden die beantragten Urkunden ausgedruckt und den Antragstellern per Post zugesendet.