Inhalt
Datum: 22.11.2021

Stadtbad: Schwimmlernkurse finden weiterhin statt

Ab heute (22. November) gelten im Stadtbad die Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November.
Was bedeutet das im Einzelnen?

*Schulschwimmen
Schulschwimmen findet weiterhin statt. Lehrer, Eltern, Begleiter und Anleitungspersonal müssen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises vorlegen und ihre Daten zur Kontakterfassung aufnehmen lassen.

*Vereinstraining - Kinder bis 16 Jahre
Für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Vereinstraining weiterhin möglich. Für Trainer gilt auch hier die 3-G-Regel und die Verpflichtung zur Erfassung der Daten.

*Öffentliche Nutzung Sportbad und Herrenhalle
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben Zutritt.

*Aqua Fitness, Aqua Jogging, Aqua Biking usw.
Diese Kurse finden nicht statt. Es besteht keine Zutrittsmöglichkeit.

*Rehasport & Sport
Bad und Sauna sind für Rehabilitations- und medizinische Nutzung geöffnet - aber nur
für medizinisch notwendige Behandlungen. Es gelten 3G und Kontakterfassung.

*Schwimmlernkurse & Kurse zum Erhalt der Rettungsfähigkeit & Dienstsport
Diese Kurse finden statt. 3G gilt, genauso die Kontakterfassung. In Absprache mit dem Gesundheitsamt erhält ein Begleiter zum Bringen und Abholen unter 2G Zutritt zu den Schwimmlernkursen.

*Saunabesuch
Die Sauna kann für rehabilitations- und medizinische Zwecke genutzt werden.
Es gelten 3G und Kontakterfassung. Der Zutritt ist nur mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
für die rehabilitations- und medizinische Notwendigkeit gestattet.

*Gastronomie
Öffnung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. Es gelten 2G und Kontakterfassung.

*Maskenpflicht
Im gesamten Objekt gilt für alle Personen ab 7 Jahre mit dem Betreten bis zu den Umkleiden
und bei dem Verlassen ab den Umkleiden bis zum Ausgang eine Maskenpflicht (FFP 2 Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz).