Stadtbad: Schwimmlernkurse finden weiterhin statt
Seit 22. November gelten im Stadtbad die Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November.
Was bedeutet das im Einzelnen?
Schulschwimmen
Schulschwimmen findet weiterhin statt. Lehrer, Eltern, Begleiter und Anleitungspersonal müssen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises vorlegen und ihre Daten zur Kontakterfassung aufnehmen lassen.
Vereinstraining - Kinder bis 16 Jahre
Für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Vereinstraining weiterhin möglich. Für Trainer gilt auch hier die 3-G-Regel und die Verpflichtung zur Erfassung der Daten.
Öffentliche Nutzung Sportbad und Herrenhalle
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben Zutritt.
Rehasport & Sport
Bad und Sauna sind für Rehabilitations- und medizinische Nutzung geöffnet – aber nur für medizinisch notwendige Behandlungen. Es gelten 3G und Kontakterfassung.
Schwimmlernkurse & Kurse zum Erhalt der Rettungsfähigkeit & Dienstsport
Diese Kurse finden statt. 3G gilt, genauso die Kontakterfassung. In Absprache mit dem Gesundheitsamt erhält ein Begleiter zum Bringen und Abholen unter 2G Zutritt zu den Schwimmlernkursen.
Saunabesuch
Die Sauna kann für rehabilitations- und medizinische Zwecke genutzt werden.Es gelten 3G und Kontakterfassung. Der Zutritt ist nur mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigungfür die rehabilitations- und medizinische Notwendigkeit gestattet.
Gastronomie
Öffnung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. Es gelten 2G und Kontakterfassung.
Maskenpflicht
Im gesamten Objekt gilt für alle Personen ab 7 Jahre mit dem Betreten bis zu den Umkleiden und bei dem Verlassen ab den Umkleiden bis zum Ausgang eine Maskenpflicht (FFP 2 Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz).