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Datum: 23.10.2024

Stadtrat beschließt neue Grundsteuerhebesätze ab 2025

Bis zum 31. Dezember 2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf der Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden. Diese Grundlagen werden erst zum 31. Dezember 2024 kraft Gesetz aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal basierend auf den neuen Grundsteuerwerten erhoben. Der Stadt Plauen werden diese Daten vom Finanzamt Plauen als Datensatz übermittelt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide.

Für das Jahr 2024 wurden die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Plauen festgesetzt in Höhe von

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):        300 Prozent
  • Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen):       505 Prozent

Ab dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Grundsteuerhebesätze. In seiner Sitzung vom 22. Oktober hat der Stadtrat beschlossen, dass die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A: 110 Prozent
  • Grundsteuer B: 490 Prozent

 „Wir setzen die Grundsteuerreform aufkommensneutral um, wie es der Wunsch des Gesetzgebers war. Wie versprochen ist die Stadtverwaltung Plauen ein zuverlässiger Partner für unsere Bürgerschaft und Wirtschaftsunternehmen, deshalb sinken im Ergebnis die Hebesätze“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

Plauens Kämmerin Peggy Hein ergänzt: „Der Aufwand zur Umsetzung der Grundsteuerreform ist enorm, die vom Finanzamt übermittelten Daten werden mit den bei der Stadt bereits vorhandenen Informationen zusammengeführt. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt festgesetzt wurden. Die Stadt ermittelt auf dieser Grundlage die Grundsteuer und erhebt diese mit dem neuen Grundsteuerbescheid 2025. Die umgesetzte Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Steueraufkommen der Stadt 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 konstant bleibt. Die Grundsteuerzahlungen können sich für die einzelnen Steuerpflichtigen jedoch ändern.“

Was passiert zur »Grundsteuerreform 2025«?

In Umsetzung der Grundsteuerreform wurden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke von der staatlichen Finanzverwaltung neu bewertet. Die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide haben Sie bereits vom zuständigen Finanzamt erhalten.

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt. Informationen, Erläuterungen und den Link zur Grundsteuer-Änderungsanzeige finden Sie unter Anzeigepflichten - Finanzämter - sachsen.de.

Konkrete Fragen zur Neubewertung Ihres Grundbesitzes in der Stadt Plauen richten Sie bitte zuständigkeitshalber an das Finanzamt Plauen. Ihren konkreten Ansprechpartner beim Finanzamt finden Sie auf den Bescheiden. Darüber hinaus besteht der Kontakt unter

Wie geht es ab dem Jahr 2025 weiter?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal basierend auf den neuen Grundsteuerwerten erhoben. Der Stadt Plauen werden diese Daten vom Finanzamt Plauen als Datensatz übermittelt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide.

Die jährliche Grundsteuer berechnet sich unter Berücksichtigung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde wie folgt:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag/Jahr

Ab dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Grundsteuerhebesätze. In seiner Sitzung vom 22. Oktober hat der Stadtrat beschlossen, dass die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A: 110 Prozent
  • Grundsteuer B: 490 Prozent
  • Berechnungsbeispiel:

    Der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus (Grundsteuer B) wurde vom Finanzamt zum 01.01.2025 in Höhe von 57,17 Euro festgestellt. Der Grundsteuerbetrag für das Jahr 2025 berechnet sich wie folgt:

    57,17 € x 490 % = 280,13 € (Grundsteuerjahresbetrag 2025)

Wann erhalte ich meinen Grundbesitzabgabenbescheid für 2025?

Die Stadt Plauen erhebt die Grundsteuer mittels eines Grundbesitzabgabenbescheides, welcher bei bestehender Gebührenpflicht zur Straßenreinigung auch diese Gebührenfestsetzung beinhaltet. Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden nach Abschluss der Prüfung der vom Finanzamt übermittelten Daten für die Grundsteuer ab Januar 2025 versandt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Fachgebiet Abgaben/Steuern nicht alle Grundbesitzabgabenbescheide zeitgleich im Januar 2025 versenden kann. Die Grundsteuerreform stellt die Stadt Plauen ebenso vor große Herausforderungen. Es sind geänderte Grundbesitzabgabenbescheide für ca. 28.000 Objekte zu erstellen. Dies kann erst erfolgen, sobald die vom Finanzamt eingegangenen Datensätze verarbeitet sind.

Bitte warten Sie diesen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Plauen für 2025 ab.

Die den Steuerpflichtigen zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheide waren möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Die Steuerpflichtigen wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundbesitzabgaben zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.

Sollten Steuerpflichtige dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, ist dieser bitte zu stornieren. Ein solcher Dauerauftrag liegt vor, wenn Sie Ihre Bank beauftragt haben, in regelmäßigen Abständen einen gleichbleibenden Betrag auf das Konto der Stadt Plauen zu überweisen. Sofern für den Grundbesitz eine Grundsteuer und gegebenenfalls eine Straßenreinigungsgebühr für 2025 festzusetzen sind, wird in jedem Fall nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundbesitzabgabenbescheid versandt.

Haben Steuerpflichtige der Stadt Plauen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird darum gebeten, den Grundbesitzabgabenbescheid für 2025 und die begleitenden Informationen hierzu abzuwarten. Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt dann vor, wenn Sie die Stadt Plauen vertraglich ermächtigt haben, den geforderten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.