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Datum: 03.07.2021

Wahl am Sonntag: Was, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist?

Am Sonntag (4. Juli) wird in Plauen ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Dies ist der 2. Wahlgang, beim ersten am 13. Juni konnte keiner der sieben Kandidaten die absolute Mehrheit erlangen. Im zweiten Wahlgang reicht dann die einfache Stimmenmehrheit.

Aktuell gibt es verstärkt Nachfragen von Wahlberechtigten, was passiert, wenn man seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren, vergessen oder weggeschmissen hat. „Das ist kein Problem“, informiert Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt. „Solange man im Wählerverzeichnis steht, reicht es, wenn man mit seinem Ausweis in das Wahllokal geht. Es muss das Lokal sein, wo man schon beim ersten Wahlgang am 13. Juni war.“

Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und trotzdem in sein Wahllokal gehen möchte, muss zwingend den Wahlschein und ein Ausweisdokument - das ist nicht die Wahlbenachrichtigungskarte – mitbringen. Nadja Friedländer: „Nur dann kann man sein Wahlrecht im Wahllokal ausüben. Wer den Wahlschein für den zweiten Wahlgang zur Wahl des Oberbürgermeisters nicht dabei hat, kann im Wahllokal nicht zur Wahl zugelassen werden.“

Niemand muss zwingend beim ersten Wahlgang gewählt haben, um beim zweiten Wahlgang am Sonntag sein Kreuzchen setzen zu dürfen. „Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Stadt Plauen steht, kann am Sonntag seine Stimme für das künftige Stadtoberhaupt abgeben.“

Eine Übersicht über alle Wahllokale ist hier zu finden: