Inhalt
Datum: 04.05.2024

Wahlen am 9. Juni - Wahlbenachrichtigungsbriefe werden zugestellt

Am 9. Juni finden in der Stadt Plauen die Kommunalwahlen und die Wahl für das Europäische Parlament statt. Voraussichtlich ab Montag (6. Mai) bis spätestens zum 19. Mai erfolgt hierfür die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle wahlberechtigten Plauenerinnen und Plauener.

Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief enthält viele wichtige Informationen, wie z.B.:

  • die Wählerverzeichnisnummer
  • für welche Wahl man wahlberechtigt ist
  • in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
  • ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
  • wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann. Der Wahlbenachrichtigungsbrief muss unbedingt aufbewahrt werden - er wird am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt.


Icon

Wer wird gewählt?

  • das Europäische Parlament
  • die Stadträte der Stadt Plauen
  • die Kreisräte des Vogtlandkreises
  • die Ortschaftsräte in den Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg

Icon

Wer darf wählen?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigung für die Europawahl

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
    • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind oder sich gewöhnlich aufhalten
  • Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
    • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag, Ortschaftsrat)

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind
  • EU-Bürger,
    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind

Icon

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Möglichkeiten der Beantragung:

  • Online-Formular: Ab sofort möglich unter www.Plauen.de/wahlen
  • QR-Code: Ab dem 6. Mai möglich. Den QR-Code finden Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
  • Schriftlich: Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und unterschreiben.
  • E-Mail: Wahlscheinantrag an briefwahl@plauen.de senden.
  • Fax: Wahlscheinantrag an 0 37 41 / 2 91 11 09 senden.
  • Persönlich: Wahlscheinantrag ausgefüllt und unterschrieben sowie ein Ausweisdokument im Bürgerservice des Rathauses (Unterer Graben 1, Foyer) abgeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller erfolgt erst dann, wenn der Wahlbehörde alle benötigten Wahlunterlagen, wie z.B. Stimmzettel zur Verfügung stehen - voraussichtlich ab 13. Mai 2024. Ist dies der Fall, können die Briefwahlunterlagen auch beim Bürgerservice/Briefwahlbüro der Stadt Plauen beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man in den dafür aufgestellten Wahlkabinen im Foyer des Rathauses seine Stimmen sofort abgeben.